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Das Gericht stellte dem Angeklagten Konstantinos M., der den Missbrauch und die Vergewaltigung der achtjährigen Lara (Name geändert) gestanden hatte, eine Strafe zwischen sechs Jahren und vier Monaten und sieben Jahren in Aussicht.
© dapd

Urteil: Kind auf Schultoilette missbraucht - Sechseinhalb Jahre Haft

Nach dem sexuellen Missbrauch eines Mädchens auf einer Schultoilette hat das Berliner Landgericht den Vergewaltiger zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Brutal, abscheulich, eine unfassbare Tat. Es war ein doppelter Tabubruch, sagte die Richterin. „Sie haben sich zu ihrer sexuellen Befriedigung einer Achtjährigen bemächtigt und sind in den Schutzraum der Schule eingedrungen“, hielt sie dem Angeklagten vor. Gegen Konstantinos M. wurde nach dem Missbrauch eines Mädchens auf einer Schultoilette eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Das Landgericht sprach den 30-Jährigen am Freitag der besonders schweren Vergewaltigung, des schweren Missbrauchs eines Kindes sowie der Körperverletzung schuldig.

Konstantinos M. hatte gestanden. „Was ich gemacht habe, ist unverzeihlich“, sagte er. Offen blieb sein Motiv. Ein Psychiater ging von einer „Vergewaltigung aus Wut und Frustration“ aus. Ein „Wut-Vergewaltiger“. M. hat keinen Beruf gelernt, war zuletzt arbeitslos und ohne Beziehung zu einer Frau. Er war neidisch auf andere, die mehr geschafft hatten. Unzufrieden war er, lebte mit Alkohol, Drogen und Computer-Ballerspielen in den Tag hinein. Er randalierte aus Wut in seiner Wohnung. Seine Aggression richtete sich aber auch gegen Menschen. Nach einem Angriff auf einen Taxifahrer bekam er im Januar 2012 eine Geldstrafe.

Am 1. März tauchte der Grieche Konstantinos M. auf dem Schulhof der Humboldthain-Grundschule in Gesundbrunnen auf. Einst ging er selbst auf diese Schule. Nun lag eine durchzechte Nacht hinter ihm. Angeblich suchte er seinen alten Sportlehrer. Dann sah er zufällig Lara (Name geändert) aus der 3. Klasse. Er zog sie in eine Kabine der Jugendtoilette, hielt ihr hinter verriegelter Tür ein Küchenmesser an den Hals, versetzte sie in Todesangst. Er erzwang Oralverkehr, biss sie, packte sie am Hals, hielt ihr den Mund zu. Als sich Stimmen näherten, kletterte Lara über die Wand.

Der gewaltsame Missbrauch eines Kindes „erschüttert uns in den Grundfesten“, sagte Richterin Iris Berger. Sie werden an Körper und Seele verletzt. „Sie sind der Urtyp unschuldiger Opfer.“ Die Folgen seien nicht noch nicht absehbar. Lara erlitt Bisswunden im Gesicht, Kratzer, Hämatome. Tief saß die Angst. Zuerst habe Lara nur geweint, sagte ihre Mutter.

„Ich bereue alles“, beteuerte M. Seine Tat mache ihn ratlos. Pädophile Neigung liegt laut Gutachten nicht bei ihm vor. Das Gericht erkannte ihm verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol und Drogen zu. Sein Geständnis ersparte Lara eine Aussage im Prozess. Das berücksichtige das Gericht im Urteil, das dem Antrag der Anklägerin entsprach.

Kerstin Gehrke

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