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Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erließ Haftbefehl gegen einen 19-jährigen Syrer, der in Potsdam-Mittelmark untergebracht war. Er soll mit seinen Verbindungen zum IS geprahlt haben.
© Uli Deck/dpa

Verdacht: IS-Mitglied in Potsdam-Mittelmark: Haftbefehl gegen 19-jährigen Syrer

Ein 19-jähriger Syrer, der als Asylsuchender in Potsdam-Mittelmark untergebracht war, soll Mitglied des IS sein. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erließ nun einen Haftbefehl.

Terror-Verdacht gegen einen syrischen Asylbewerber aus Potsdam-Mittelmark: Die Bundesanwaltschaft hat bei einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen einen 19-jährigen Syrer einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erwirkt. Der 19-jährige Shaas E. M. war als Asylsuchender in Potsdam-Mittelmark untergebracht. Er soll laut Bundesanwaltschaft „dringend verdächtig sein, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG) angeschlossen zu haben“. Der Heranwachsende soll sich 2013 in Syrien dem IS angeschlossen haben und „sich dort zumindest bis August 2015 als Mitglied dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben“, teilte die Bundesanwaltschaft weiterhin mit. Nach den bisherigen Ermittlungen, die die Anti-Terror-Soko „Salafisten“ beim Brandenburger Landeskriminalamt führte, nahm der Syrer an verschiedenen Militäroperationen des IS teil. Später soll er Lebensmittel zwischen verschiedenen Stützpunkten der Terrororganisation transportiert haben. Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen liegen den Ermittlern bislang nicht vor. Auch einen Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen in Frankreich und Belgien besteht nach Auskunft der Bundesanwaltschaft nicht. In Gang gekommen waren die Ermittlungen der neu gegründeten und auf islamistische Terroristen angesetzten LKA-Soko durch ein Tipp aus dem Umfeld des Asylbewerbers. Der Syrer war im Landkreis Potsdam-Mittelmark untergebracht und hatte nach PNN-Informationen mit seinen Verbindungen zum IS geprahlt.

19-Jähriger sitzt nun in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte dann gegen den Syrer zunächst ein Verfahren wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen eingeleitet, Anti-Terror-Fahnder nahmen ihn am Dienstag vorläufig fest. Am Mittwoch dann zog die Bundesanwaltschaft den Fall an sich – wegen des Verdachts auf „mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Am selben Tag wurde der Syrer dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der erließ Haftbefehl. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.

Wie berichtet hat sich Brandenburgs Polizei wegen der neuen Herausforderungen durch den Islamismus neu aufgestellt. Bei der neuen, Anfang 2015 gegründeten Ermittlungsgruppe beim Landeskriminalamt (LKA), bei der derzeit 18 Beamte arbeiten, landeten im ersten Jahr 336 Vorgänge. Sie soll auch unentdeckte islamistische Gruppen aufspüren. Erst kürzlich hatte Brandenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke angekündigt, dass der polizeiliche Staatsschutz - auch als Reaktion auf die wachsende Terror-Gefahr durch Islamisten und Salafisten - aufgestockt werden soll.

Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet 80 als gefährlich eingestufte Islamisten

Denn Brandenburgs Sicherheitsbehörden nehmen immer mehr Islamisten ins Visier. Aktuell wird gegen 200 Islamisten ermittelt. Erst kürzlich war durch PNN-Recherchen bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz im Land bis zu 80 als gefährlich eingestufte Islamisten beobachtet – doppelt so viele wie vor im Jahr zuvor. Zudem hat sich die Zahl der sogenannten Gefährder in Brandenburg, denen Gewaltakte und Terroranschläge zugetraut werden, auf fast zehn verdoppelt. Für Brandenburg gelte weiterhin eine hohe abstrakte Terrorgefahr durch Islamisten, sagte Mörke jüngst. „Zu jeder Zeit können terroristische Taten auch in unserem Land real werden.“ Mit der Nähe zu Berlin diene Brandenburg Islamisten als Rückzugsort und Ausgangspunkt für Unterstützung oder zur Rekrutierung für den IS. Zahlreiche Verfahren beruhten auf Hinweisen von Asylbewerbern auf mutmaßliche Kriegsverbrecher und IS-Unterstützer, die von der Polizei in jedem einzelnen Fall akribisch überprüft werden müssen. Vorrangig haben die Sicherheitsbehörden allerdings nicht Asylbewerber, sondern Islamisten aus Tschetschenien und dem Nordkaukasus im Visier, die schon einige Jahre hier leben.

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