Politik debattiert über Drogenbesitz: CDU will Berlinern nur noch sechs Gramm Marihuana erlauben
Sechs statt 15 Gramm Marihuana – die CDU-Opposition will die Grenze senken, ab wann in Berlin eine Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes folgt.
Der Besitz von mehr als sechs Gramm Marihuana soll nach dem Willen der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus streng verfolgt werden. Die CDU fordert in einem Antrag, die Eigenbedarfsgrenze von aktuell 15 Gramm Marihuana auf die in den meisten Bundesländern geltende Grenze von sechs Gramm herabzusetzen.
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warf der rot-rot-grünen Koalition im Innenausschuss am Montag vor, die Drogenprobleme in der Stadt zu verharmlosen. Dadurch würden diejenigen, „die die Finger von dem Dreckszeug lasse“, zum Drogenkonsum verführt. Die Polizisten seien frustriert, weil sie bei 15 Gramm Cannabis nicht eingreifen könnten. Doch die in Berlin tolerierten 15 Gramm seien keine Menge für den Eigenbedarf, sondern eine Monatsration und eine Händlermenge.
Die meisten Bundesländer tolerieren sechs Gramm Marihuana
In den meisten Bundesländern wird eine Eigenbedarfsmenge von sechs Gramm toleriert, in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sind es zehn Gramm. 2018 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine bundeseinheitlichen Grenze von sechs Gramm ausgesprochen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dagegen beharrt auf der Berliner 15-Gramm-Grenze. Hinzu kommt: Die Beschlüsse der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern müssen im Gegensatz zu Innenministerkonferenz
Berlin verkomme zum Hotspot für Drogenhändler in Europa, sagte der CDU-Fraktionschef. Menschen mit laufende Asylverfahren in Europa würden nach Berlin kommen, um hier mit Drogenhandel Geld zu verdienen. Die liberale Drogenpolitik der Koalition sei vor allem liberal im Umgang mit den Drogenhändlern. Um zu verhindern, dass Berlin weiterhin ein Magnet für Dealer und Konsumenten bleibt, müsse die Eigenbedarfsgrenze herabgesetzt werden. Nötig sein „null Toleranz“ beim Drogenhandel. Der sei inzwischen in allen Grünanlagen und Parks ein Problem.
Innensenator Geisel: Null Toleranz ist nicht gescheitert
Innensenator Andreas Geisel (SPD) widersprach: Die von seinem Amtsvorgänger Frank Henkel (CDU) im Görlitzer Park gefahrene und von ihm 2017 gestoppte Null-Toleranz-Zone im Görlitzer Park sei gescheitert. Damit sei der Drogenhandel nicht wirksam abgestellt worden. Vielmehr seien Dealer und die sogenannte Begleitkriminalität wie Gewalt und Raub ins Umfeld verdrängt worden, etwa in den Bereich des U-Bahnhofs Schönleinstraße.
Drogenhandel sei nicht allein mit Repression und schärferen Gesetzen einzudämmen. Es handle sich auch um ein gesundheitliches und soziales Problem, das nicht allein durch die Polizei zu lösen sei. „Null Toleranz ist keine Lösung des Problems“, sagte der Innensenator. „Es leuchtet mir nicht ein, wie ein untaugliches Mittel nun wieder Linderung schaffen soll.“ Ohnehin würde dies Justiz und Polizei unnötig mit Bagatellverfahren belasten.
Um die Probleme im und rund um den Görlitzer Park zu lösen, sei im Zuge der Strukturreform in der neuen City-Direktion die Brennpunkteinheit für die kriminalitätsbelasteten Orte geschaffen worden. Die neue Einheit, die seit Anfang Januar im Dienst ist, sei vermehrt am Alexanderplatz, am Kottbusser Tor, an der Warschauer Brücke, am Görlitzer Park, am Hermannplatz und Teilen der Hermannstraße. Dies Orten gelten als Hotspots für Dealer.
Die Polizei kontrolliert häufiger im Görlitzer Park
Mit der neuen Brennpunkteinheit sei die Polizei laut den Statistiken deutlich häufiger unterwegs im Görlitzer Park, sagte der Innensenator. Anwohner und Gewerbetreibende würden dies positiv aufnehmen, es gebe aber auch Ablehnung bei den Anwohnern. „Die Dealer empfinden den Kontrolldruck als störend“, sagte Geisel. Er bezeichnete das neue Einsatzkonzept als „hochwirksames Instrument“ gegen Kriminalität an den Brennpunkten. Dies werde aber nur dann zum Erfolg führen, „wenn wir das über eine längere Zeit durchhalten“.
Allein vom 1. Bis 20. Januar seien mithilfe der neuen Brennpunkteinheit 70 Vergehen festgestellt worden, darunter 43 Drogendelikte, elf ausländerrechtliche Verstöße, 16 Ordnungswidrigkeiten. Bei 419 Personen ist die Identität überprüft und festgestellt worden, in 162 seien Freiheitsbeschränken und 15 Freiheitsentziehungen durchgeführt worden.
Arbeitsgruppe will Ergebnisse bald vorlegen
Im Dezember habe obendrein eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Lage im Görlitzer Park gebildet worden. Darin vertreten seien die Verwaltungen für Inneres, Justiz, Integration, Stadtentwicklung, Bildung und Finanzen sowie die Bezirke, Sozialarbeiter, die BVG und das Landesamt für Einwanderung. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im März vorliegen, kündigte Geisel an.
Regierungskoalition kontra CDU-Plan
Koalitionsvertreter lehnten den Antrag der CDU ab. Linke-Innenexperte Niklas Schrader erinnerte daran, dass Experten aus der Drogenhilfe eine Entkriminalisierung und Modelle zur kontrollierten Abgabe befürworten. Verbote und Repression würden die Prävention erschweren, weil Betroffene Angst hätten über ihre Suchtproblemen zu sprechen. Dies erschwere die Therapie. „Die kontrollierte Abgabe von Drohen ist auch kein Laissez-faire, da gibt es Regeln. Es gibt auch keinen Jugendschutz auf dem Schwarzmarkt“, sagte Schrader.
Kurt Wansner, CDU-Abgeordneter aus Kreuzberg, sprach hingegen von unhaltbaren Zuständen. Die gesamte Gegend vom Kottbusser Tor, über den Görlitzer Park, Schlesisches Tor bis zur Warschauer Straße sei ein Tummelplatz für Drogendealer. Anwohner trauten sich abends im Dunkeln aus Angst vor aggressiv verhaltenden Drogendealern, „vor Schwarzafrikanern“, wie Wansner sagte, nicht mehr auf die Straße.
Spott von SPD-Politiker Sven Kohlmeier
Sven Kohlmeier (SPD) reagiert mit Spott auf den CDU-Antrag. Das sei immer das gleiche Thema. „Zu fordern, dass eine Stadt mit vier Millionen Einwohnern drogenfrei wird, ist völlig irrsinnig“, sagte Kohlmeier. Und der Grünen-Innenexperte Benedikt Lux nannte den Antrag der CDU abwegig. Die Eigenbedarfsgrenze von 15 Gramm Cannabis habe nicht zur Folge, dass Drogendelikte nicht verfolgt werden.
Die Berliner Cannabis-Regel zur Einstellung von Strafverfahren gelte lediglich beim ersten festgestellten Drogendelikt. Wenn die Polizei bei der Kontrolle einer Person zum ersten Mal bis zu 15 Cannabis findet, können die Ermittlungen eingestellt werden. Beim zweiten Mal, wenn bei der Person kleine Mengen, also weniger 15 Gramm gefunden werden, folge sehr wohl ein Strafverfahren, sagte Lux.