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Bislang führt das Berliner Antidiskriminierungsgesetz noch zu keiner Flut von Eingaben.
© Paul Zinken/dpa

Justizsenator sieht sich bestätigt: Bisher nur wenige Beschwerden nach dem Antidiskriminierungsgesetz

Der Wirbel um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz war riesig, als es vor einem Monat beschlossen wurde. Doch bislang gibt es nur relativ wenige Eingaben.

Einen Monat nach Inkrafttreten des auch bundesweit umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind bei den Behörden erst wenige Bürgerbeschwerden eingegangen.

Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (LADS) verzeichnete bisher knapp 20 Eingaben von Menschen, die sich von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Beschwerden betrafen demnach verschiedene öffentliche Stellen und allesamt Sachverhalte, die sich vor Inkrafttreten des LADG zutrugen. Die Senatsverwaltung nannte ein Beispiel: Ein Petent habe eine Diskriminierung wegen seiner arabischen Herkunft bei der Beantragung eines neuen Reisepasses beklagt. Mitarbeiter eines Bezirksamtes hätten seine Unterschrift nicht akzeptiert, gab der Mann an.

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bezirken ergab, dass sich auch hier Menschen nicht massenhaft über Diskriminierung durch die Verwaltung beschweren. Lediglich das Amt für Soziales in Steglitz-Zehlendorf meldete zwei Fälle, bei denen sich Kunden bei Anträgen zur Grundsicherung beziehungsweise Eingliederungshilfe benachteiligt sahen. In Lichtenberg lag eine Beschwerde vor.

„Die geringen Fallzahlen der ersten Wochen zeigen, dass die Berliner Verwaltung nicht diskriminiert“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der dpa. „Das bestätigt unsere bisherige Einschätzung.“

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Das Anfang Juni von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das laut Justizverwaltung seit 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

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Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern wandte ein, es stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere ihre Arbeit - was der Senat zurückwies. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stoppte zwischenzeitlich Hilfe der Bundespolizei bei Einsätzen in Berlin. Mittlerweile gilt das nach einem klärenden Gespräch mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht mehr.

Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an die LADS, die bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft. Geplant ist der Aufbau einer Ombudsstelle, die künftig zentraler Ansprechpartner für die Bürger sein soll. Die Idee: Bevor Menschen unter Berufung auf das neue Gesetz wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen, was ihr gutes Recht ist, kann der zugrundeliegende Vorfall von der Stelle geprüft werden. (dpa)

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