Behörde legt Zahlen offen: 1820 Beschwerden über Berliner Polizei – zwölf Prozent als berechtigt eingestuft
Mehr als 1800 Beschwerden gab es 2019 über das Verhalten von Polizisten; die Gründe sind vielfältig. 69 Prozent davon stuft die Polizei als unberechtigt ein.
Die Zahl der eingereichten Beschwerden über die Berliner Polizei ist in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen. 2019 gingen bei der Beschwerdestelle der Polizei 1820 entsprechende Fälle ein, wie der Senat auf eine bislang unveröffentlichte Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux antwortete.
In den drei Jahren zuvor waren es 1866, 1944 und 2016 offizielle Beschwerden. Nur etwas mehr als zehn Prozent davon werden von der Polizei als berechtigt eingestuft.
Die meisten Beschwerden kamen 2019 von den Bürgern wegen bestimmter Maßnahmen der Polizei (718). Oft werden auch vermeintliche Untätigkeit (526) und der Tonfall oder die Argumentation von Polizisten (289) kritisiert. In weiteren Fällen geht es um Fragen der Rechtsgrundlage oder der Bearbeitung von Eingaben.
Seltener bemängelt jemand das äußere Erscheinungsbild und die Uniform (27) oder das Verhalten von Polizisten im privaten Bereich (16).
Im Bereich „Diskriminierung fremdenfeindlich“ gingen 14 Beschwerden ein, bei Diskriminierung mit Bezug auf sexuelle Orientierung waren es 2.
12 Prozent der Beschwerden seien berechtigt
Die Polizei stufte 69 Prozent der Beschwerden als unberechtigt ein, 12 Prozent waren demnach berechtigt und 19 Prozent nicht klärbar. Diese Zahlen veränderten sich im Lauf der Jahre kaum. Eine Auswertung nach Art dieser jeweiligen Beschwerden gab es nicht.
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Für die Bearbeitung von Beschwerden verfügt die Polizei über zwei Personalstellen. Die Personalvertretung „Unabhängige in der Polizei“ hatte kürzlich erklärt, 20 Prozent der Beschwerden kämen von wenigen Menschen, die das notorisch machen würde. Allein ein Bürger habe im Lauf der Jahre mehr als 1000 Beschwerden verfasst.
Der Grünen-Innenpolitiker Lux betonte: „Die Beschwerdestelle bei der Polizei Berlin leistet eine wichtige Aufgabe. Diese soll in Zukunft durch die Bürger- und Polizeibeauftragte ergänzt werden.“ Eine unabhängige Kontrolle könne für gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz in Konfliktfällen sorgen. Vertrauen in die Polizei sei unerlässlich. „Wichtige Voraussetzung ist aber auch, dass jedem begründeten Verdacht auf ein Fehlverhalten nachgegangen wird.“
Künftig können Betroffene auf Entschädigung klagen
Ab dem nächsten Jahr soll es in Berlin vor allem auf Wunsch der Linken und Grünen das Amt eines unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten mit einer Vielzahl von Mitarbeitern geben. Der Beauftragte soll Ansprechpartner für Beschwerden über Landesbehörden sein.
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Zudem beschlossen SPD, Linke und Grüne Anfang Juni das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz, das Menschen vor Benachteiligung durch Behörden wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft schützen soll. Betroffene können auf Entschädigung klagen. Eine breite Front von Kritikern wandte ein, das Gesetz stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere ihre Arbeit.
Die Grünen rechnen aber eher mit vielen Klagen im Bereich der Schulen, wenn es um bestimmte Plätze für Schüler geht. Ebenso im Gesundheitssektor etwa bei Menschen mit Behinderungen, wie Grünen-Politiker kürzlich sagten. Das Verhalten der Polizei werde weniger eine Rolle spielen. (dpa)
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