Hellersdorf: Berliner Polizist schießt auf Mann und verletzt ihn schwer
In Berlin ist ein Mann von einem Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden. Zuvor soll der Mann Passanten und Polizisten bedroht haben.
Am Samstagabend ist ein Mann in Hellersdorf von einem Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann zuvor mehrere Passanten bedroht.
Gegen 22.15 Uhr hatten Passanten die Polizei alarmiert, weil sich ein Mann auf einer Kreuzung in der Nähe des U-Bahnhofs Louis-Lewin-Straße im Ortsteil Hellersdorf befand und mit einem Motorradkettenschloss Passanten bedroht habe. Mit diesem habe der Mann laut Polizei auch versucht, einen vorbeifahrenden Mopedfahrer am Kopf zu treffen. Dieser konnte aber ausweichen und fuhr davon. Außerdem soll er verbale Drohungen gegenüber den Passanten ausgesprochen haben. Zur Identität des Mannes konnte die Polizei noch keine Angaben machen, er soll aber polizeilich bislang unbekannt sein.
Als die alarmierten Polizisten die Kreuzung Ecke Louis-Lewin-Straße und Schwarzheider Straße erreichten, befand sich der Mann auf der Kreuzung und bedrohte die Beamten. Daraufhin feuerte einer der Beamter einen Schuss auf den Oberkörper des Mannes ab. Ein Polizeisprecher sagte, es habe sich um eine akute Bedrohungslage gehandelt, der Polizist habe aus Eigenschutz gehandelt. Am Tatort wurde ebenfalls ein Messer gefunden. Wie dieses im Zusammenhang mit der Tat steht, ist bislang noch offen.
Der Mann wurde notoperiert, die Beamten vom Seelsorger betreut
Noch in der Nacht wurde der verwundete Mann notoperiert und hat die Verletzungen nach bisherigem Stand wohl überlebt. Die Streifenbeamten, die in der Nacht vor Ort waren, wurden von Seelsorgern betreut. Nun muss die Mordkommission klären, ob der Polizist rechtmäßig geschossen hat. Die Mordkommission übernimmt routinemäßig die Ermittlungen, wenn Polizisten einen Schuss abgeben.
Der Gebrauch von Schusswaffen ist streng geregelt
Außer bei Notwehr ist der Schusswaffengebrauch durch Polizisten streng geregelt. Die Dienstwaffe darf nur eingesetzt werden, wenn andere Zwangsmaßnahmen wie etwa körperliche Gewalt oder der Einsatz von Pfefferspray "offensichtlich keinen Erfolg versprechen", wie es in den Dienstrichtlinien heißt. Bevor ein Beamter schießt, muss er den Gebrauch der Waffe außerdem per Warnruf oder Warnschuss androhen. Ob die Polizisten am Samstagabend diese Vorgaben umgesetzt haben, ist noch unklar.
Tödliche Schüsse durch die Polizei sind selten
Immer wieder kommt es vor, dass Polizisten auf Menschen schießen müssen, tödliche Schüsse sind aber selten. Im vergangenen März war ein mutmaßlicher Einbrecher durch ein Spezialkommando der Polizei erschossen worden. Im September 2015 gab in Polizeibeamter in Spandau einen tödlichen Schuss auf einen Islamisten ab, der seine Kollegin zuvor mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte. Im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch durch Polizisten wird immer wieder auch der Einsatz von Tasern gefordert. Die Elektroschockwaffe ermöglicht es Menschen kurzzeitig außer Gefecht zu setzten. Der Taser könnte eine nicht-tödliche Alternative zu dem Einsatz von Schusswaffen sein.
Die Polizei bittet Zeugen des Vorfalls, sich bei der ermittelnden 4. Mordkommission zu melden.
Vor allem der vorbeifahrende Mopedfahrer wird als wichtiger Zeuge gesucht.
Die 4. Mordkommission ist in der Keithstraße 30 in 10787 Berlin, Tel. (030) 4664 911 444.
Helena Piontek, Timo Kather