Nach tödlichem Autorennen in der City-West: Beide Unfallfahrer haben die Klinik verlassen
Die 24 und 26 Jahre alten Männer werden sich nun den Fragen der Ermittler stellen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen des tödlichen Rennens auf der Tauentzienstraße Ermittlungen wegen Totschlags aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin untersucht, ob die Verursacher des tödlichen Unfalls in der City West wegen Totschlags belangt werden können. "Wir prüfen, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt", sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch. Es bestehe der Verdacht, dass die Männer einen Unfall und damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen hätten.
Die 24 und 26 Jahre alten Männer hatten sich in der Nacht zu Sonntag ein Rennen über die Tauentzienstraße geliefert, waren über mindestens zwei rote Ampeln gerast und hatten am Ende einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden war.
Totschlag bedeutet mindestens fünf Jahre Haft
Könnte die Justiz den Unfallfahrern einen bedingten Tötungsvorsatz nachweisen, müssten die Männer mit einer wesentlich härteren Bestrafung rechnen. Während die Mindeststrafe für Totschlag bei fünf Jahren Haft liegt, variiert der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung von einer Geldstrafe bis zu maximal fünf Jahren Gefängnis.
Noch ist unklar, weswegen die Männer belangt werden: "Wir ermitteln weiter wegen fahrlässiger Tötung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", sagte Steltner.
Beide Unfallfahrer aus Klinik entlassen
Unterdessen haben die beiden Unfallfahrer und eine 22-jährige Beifahrerin die Krankenhäuser wieder verlassen. Einer der Männer hatte sich am Dienstag selbst aus der Klinik entlassen, die zwei anderen durften mit dem Einverständnis ihrer Ärzte nach Hause. Sie werden sich in den nächsten Tagen den Fragen der Ermittler stellen müssen. "Die Vernehmungen der drei stehen noch aus", hieß es bei der Polizei.
Am Mittwoch war weiter unklar, ob einer oder beide Fahrer während der tödlichen Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Die Polizei äußerte sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen dazu nicht. Auch zur Vorgeschichte des tödlichen Rennens wurden keine weiteren Informationen bekannt gegeben.
Wie berichtet, sind beide Männer wegen diverser Delikte polizeibekannt. Die Ermittlungen gegen die beiden Männer würden im Bereich Organisierte Kriminalität geführt, hieß es am Mittwoch aus der Staatsanwaltschaft. Dies weist auf mögliche Verbindungen der Männer ins schwerkriminelle Milieu hin.
Kritik an Henkels Forderung nach PS-Obergrenze
Innensenator Frank Henkel (CDU) wurde am Mittwoch für seine Forderung nach einer PS-Obergrenze für Fahranfänger kritisiert. Einer der Unfallfahrer hatte seinen Führerschein erst 2014 gemacht, war aber trotzdem mit einem stark motorisierten Wagen unterwegs gewesen.
"Ich kann dem Vorschlag nichts abgewinnen", sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, "wo soll denn die PS-Grenze liegen? Auch mit einem 90-PS-Kleinwagen kann man 200 Stundenkilometer schnell fahren."
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erteilte Henkels Forderung ebenfalls eine Absage. "Eine PS-Obergrenze für Fahranfänger wird im Ministerium nicht diskutiert", hieß es auf Anfrage. Die Gesetzeslage sei eindeutig: Autorennen auf öffentlichen Straßen seien illegal. Es sei Job der Polizei, Verkehrsregeln zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Unfallexperte: Problem mit Verkehrsrecht nicht zu lösen
Die Grünen hatten am Dienstag mehr Kontrollen an bekannten Raserstrecken gefordert. Dies sei "grundsätzlich sinnvoll", urteilte Unfallexperte Brockmann. Allerdings hätten das Rennen und der Unfall dadurch auch nicht verhindert werden können.
"Bei Normalbürgern wirkt so etwas schon", sagte Brockmann. Man habe es aber offenbar mit Menschen zu tun, die sich gezielt über Verkehrsregeln hinwegsetzten. "Ich denke, dass sich die Unfallfahrer im Klaren waren, dass sie eine Straftat begehen", sagte Brockmann.
Eine "Entschärfung" von Raserstrecken durch bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnschwellen sei ebenfalls nicht praktikabel, so Brockmann – jedenfalls nicht entlang der Hauptverkehrsstraßen. "Busse und Rettungswagen müssen ja im Zweifel auch zügig vorankommen", sagte Brockmann. Die Busspur müsse auf jeden Fall freigehalten werden – Raser würden dann auf diese Spur ausweichen.
Nur mit dem Verkehrsrecht lasse sich das Raserproblem nicht lösen, da ist sich Brockmann sicher: "Dafür brauchen wir gesellschaftliche Maßnahmen. Wir haben es mit Leuten zu tun, die eine krasse Missachtung für das Leben Dritter an den Tag legen." (mit dpa)
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