Tragischer Unfall in Berlin-Tempelhof: 91-Jährige nach Zusammenstoß mit Radfahrer gestorben
Eine 91-Jährige ist nach dem Zusammenstoß mit einem Radfahrer gestorben. Die Rentnerin wartete an einer Bushaltestelle und trat "unvermittelt" auf den Radweg.
Eine 91-Jährige ist nach dem Zusammenstoß mit einem Radfahrer gestorben. Die Rentnerin wartete auf dem Tempelhofer Damm an einer Bushaltestelle und trat „unvermittelt“ und „ohne erkennbaren Grund“ auf den Radweg, wie es bei der Polizei hieß. Der Unfall geschah bereits am Freitag vergangener Woche, in der Nacht zu Sonnabend erlag die Frau nun in einer Klinik ihren Kopf- und Rippenverletzungen. Die Rentnerin hatte gegen 10.45 Uhr an der Bushaltestelle der Linien 140 und 184 an der Ecke Ringbahnstraße gewartet. Zeugen sagten aus, sie sei dann auf den Radweg getreten, obwohl sich kein Bus genähert habe. Der Radfahrer konnte nicht mehr bremsen oder ausweichen, beide stürzten zu Boden. Der 38-jährige blieb unverletzt.
Der Radweg verläuft zwischen Stadtautobahn und Ringbahnstraße auf dem Gehweg – genau zwischen Wartehäuschen und Bushaltestelle hindurch. Nach den ersten Ermittlungen des Verkehrsermittlungsdienstes der Polizei hat die 91-jährige Mariendorferin den Unfall verursacht. Ob dem 38-Jährigen eine Mitschuld angelastet wird, ist offen. Letztlich wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es einen Prozess gegen den Radfahrer geben wird. Hätte gerade ein Bus gehalten, wäre die rechtliche Lage klarer. In Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass an „Omnibussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeigefahren werden darf“. Noch strenger sind die Anforderungen an Auto- und Radfahrer, „wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen“. Dann nämlich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine „Gefährdung ausgeschlossen“ ist. Letztlich muss bei diesem Unfall abgewogen werden. Denn der Radler kann einerseits „darauf vertrauen, dass Wartende nicht unverhofft auf den Radweg treten“ wie Dietmar Kettler im Buch „Recht für Radfahrer“ schreibt. Der 38-Jährige sagte aus, dass er „nicht damit gerechnet habe“, dass die Frau ihm ins Rad läuft. Andererseits gilt eine allgemeine Sorgfaltspflicht für Radfahrer.
Unfälle wie dieser gehen letztlich auch auf die Verkehrspolitik der sechziger Jahre zurück. Radfahrer sollten Autos auf der Straße nicht stören und wurden auf Gehwege verbannt. Erst seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung 1998 kann die Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben werden. Seitdem gilt die Pflicht nur, wenn das blaue Schild „Fahrrad“ aufgestellt ist. Es gilt als erwiesen, dass Radfahrer auf der Straße sicherer unterwegs sind, zudem gibt es auf Gehwegen viele Konflikte mit Fußgängern.
Auf dem Tempelhofer Damm ist der Radweg in südlicher Richtung ist seit mehreren Jahren nicht mehr benutzungspflichtig, die meisten Radler benutzen ihn wegen des starken Autoverkehrs auf dem Tempelhofer Damm allerdings weiter. In Berlin sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung 86 Prozent der baulichen Radwege nicht mehr benutzungspflichtig – ein im bundesweiten Vergleich sehr hoher Wert. Allerdings wurde nur in Ausnahmefällen der Radweg auf dem Gehweg gesperrt oder zurückgebaut, wie zum Beispiel an der Kurfürstenstraße hinter der Urania. In der Regel gilt er weiterhin als „Angebot für langsamere und unsichere Radfahrer“. Konflikte mit Fußgängern inbegriffen.