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Wer die U-Bahn nutzt. braucht ein Ticket. Immer mehr Menschen befolgen diese Regel.
© imago/photothek

Polizei und Justiz: 120.000 Strafanträge zu Schwarzfahrern in Berlin

Die Polizei in Berlin hat 2017 Tausende Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern bearbeitet. Innensenator Geisel setzt sich für Entkriminalisierung ein.

Die Berliner Polizei hatte im vergangenen Jahr 120.000 Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern auf dem Schreibtisch. Das sei eine "beachtliche Belastung", sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Mittwochabend im Abgeordnetenhaus. Er ist für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Bisher ist das "Erschleichen von Leistungen" eine Straftat. Mit der Abschaffung des Paragrafen 265a würde das Ohne-Ticket-Fahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft.

Das würde Polizei und Justiz entlasten, die gesparten Kräfte könnten sich auf die Sicherheit in der Stadt konzentrieren, sagte Geisel. Allerdings sind noch nicht alle in seiner Partei, der SPD, überzeugt. Linke und Grüne sind dafür und hoffen, dass der rot-rot-grüne Senat noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Bundesratsinitiative startet.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) berichtete von etwa 330 Menschen, die jedes Jahr ins Gefängnis kommen. weil sie ihre Geldstrafe wegen Schwarzfahrens nicht zahlen. Bei den Betroffenen handle es sich um Personen mit "multiplen Problemlagen", die Gefängnisstrafe sei nicht die angemessene Antwort auf ihre Situation. Er verwies außerdem darauf, dass ein Hafttag 150 Euro koste.

Derweil ist der Anteil der erwischten Schwarzfahrer bei BVG und S-Bahn auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Zwischen Januar und September hatten in den U-Bahnen 3,14 Prozent der mehr als sieben Millionen kontrollierten Fahrgäste kein Ticket, bei der S-Bahn waren es 2,59 Prozent von 10,4 Millionen kontrollierten Personen. (Tsp)

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