Wegen Steueraffäre um André Schmitz: Opposition will Klaus Wowereit in die Mangel nehmen
Klaus Wowereit ist trotz Rücktrittsforderungen noch immer im Urlaub. Doch das Spiel auf Zeit in der „Steueraffäre Schmitz“ will die Opposition nicht dulden. Und in der SPD rührt sich Kritik an dem mangelnden Krisenmanagement des Regierenden Bürgermeisters.
Die Opposition im Land Berlin will Regierungschef Klaus Wowereit ein Aussitzen der Steueraffäre um seinen Kulturstaatssekretär nicht durchgehen lassen. Linke, Grüne und Piraten beantragten am Donnerstag eine gemeinsame Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, bei der Wowereit Stellung nehmen soll. Es geht um die Frage, ob er seinen Staatssekretär André Schmitz im Amt lassen durfte, nachdem er 2012 von dessen Steuerbetrug erfahren hatte. Schmitz war am Dienstag zurückgetreten.
Inzwischen rührt sich in der SPD Kritik daran, dass Wowereit seinen Skiurlaub wegen der Affäre nicht abbrechen will. „Die Hütte brennt, der Herr muss ins Haus“, forderte Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky im Inforadio des RBB. In der Hauptstadt-SPD seien inzwischen „Lähmungserscheinungen“ festzustellen.
Wowereit ist dazu - trotz Rücktrittsforderungen gegen ihn selbst - offensichtlich aber nicht bereit und will erst am Montag wieder Termine wahrnehmen. Aussitzen sei seine übliche Taktik, hatte der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, Wowereit bereits am Mittwoch vorgeworfen.
SPD-Kreisvorsitzende dagegen verteidigten Wowereit. Schmitz habe das Problem durch seinen Rücktritt gelöst. „Da war die Präsenz des Regierenden Bürgermeisters nicht notwendig“, sagte etwa der SPD-Chef in Treptow-Köpenick, Oliver Igel.
Neben Wowereit sollen am Montag auch der Chef des Koalitionspartners CDU, Innensenator Frank Henkel, und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) öffentlich Stellung nehmen. Heilmann wusste von Schmitz' Steuerbetrug ebenso wie Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Beide erfuhren „auf dem Dienstweg“ von dem Betrug. Das sei bei bedeutsamen Fällen üblich, sagte eine Sprecherin der Justizverwaltung. Öffentlich darüber zu informieren sei jedoch wegen des Steuergeheimnisses strafbar. (dpa)