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Berlin bewirbt sich für die Sommerspiele 2024 oder 2028.
© picture alliance / dpa

Olympiabefragung: Opposition fordert Verfassungsänderung – hat aber wohl keine Chance

Bei der Abstimmung über die Olympia-Bewerbung sollen die Berliner mehr Mitspracherecht bekommen - das fordert die Opposition im Abgeordnetenhaus. Über die Verfassungsänderung soll im April abgestimmt werden.

Die Opposition lässt nicht locker: Grüne, Linke und Piraten fordern erneut eine Verfassungsänderung, um die Berliner verfassungskonform und verbindlich über Olympia und andere Großprojekte zu befragen. Die Opposition wird deshalb einen eigenen Gesetzentwurf in die Abgeordnetenhaussitzung an diesem Donnerstag einbringen. Über diese entsprechende Änderung der Verfassung sollen laut Opposition die Berliner am 26. April abstimmen. Der Antrag wird in den federführenden Innenausschuss verwiesen. Eine Chance hat er allerdings nicht: Die Koalition lehnt wie berichtet eine Verfassungsänderung ab.

Die Rechtspolitiker der Opposition, Klaus Lederer (Linke), Dirk Behrendt (Grüne) und Simon Weiß (Piraten), kritisieren dagegen den Gesetzentwurf von SPD und CDU für eine unverbindliche Befragung als Verfassungsbruch. Eine „Befragung von oben“, die vom Parlament initiiert werde, sehe die Verfassung ausdrücklich nicht vor. So ein Vorgehen habe ordnungspolitisch gesehen „autoritäre Züge“.

Die Koalition bringt zur Abgeordnetenhaussitzung ebenfalls ihren Gesetzentwurf ein, über den auch der Innen- und Rechtsausschuss beraten wird. Rechtlich gesehen ist das Ergebnis der für den 13. September geplanten Befragung nicht bindend. Innen- und Sportsenator Frank Henkel (CDU) hatte bereits angekündigt, dass das Votum politisch akzeptiert werde, „egal wie knapp“ es ausfalle.

Die Opposition will nicht nur eine verbindliche Befragung in die Verfassung schreiben. Sie fordert eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Außerdem sollen die Hürden für Volksbegehren und Entscheide gesenkt werden. Im ersten Schritt bei der Sammlung von Unterschriften sollen auch nichtdeutsche Staatsbürger teilnehmen können, in der zweiten Stufe können nur deutsche Staatsbürger abstimmen.

Einspruchsreferendum soll eingeführt werden

Neu eingeführt werden soll laut Opposition die Möglichkeit eines sogenannten Einspruchsreferendums. Damit können Bürger beschlossene Gesetze oder Beschlüsse des Abgeordnetenhauses erneut überprüfen lassen. Dafür müssen sie innerhalb von zwei Wochen 10.000 Unterschriften sammeln; anschließend sind die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten notwendig. Unzulässig sind diese Referenden zu den Themen Landeshaushaltsgesetz, Dienst- und Versorgungsbezüge, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen oder zu Personalentscheidungen.

Auch ein „Parlamentsreferendum“ soll laut Opposition als Instrument in der Verfassung aufgenommen werden. Demnach kann das Abgeordnetenhaus mit einer Dreiviertelmehrheit eigene Referenden ansetzen. Ein Viertel der Abgeordneten kann auf Antrag einen Alternativentwurf zur Abstimmung stellen. Dieses Referendum soll innerhalb einer Wahlperiode nur einmal zulässig sein.

Die Themen Verfassungsänderung, Partizipation und Olympiabewerbung werden in der Aktuellen Stunde des Parlaments an diesem Donnerstag debattiert. Auf Antrag der Linken werden sich die fünf Fraktionen mit dem Thema „Olympiabewerbung 2024: Peinlicher Fehlstart statt Bürgerbeteiligung, Nachhaltigkeit und Bescheidenheit“ auseinandersetzen.

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