Bürgerbeteiligung bei der Olympia-Bewerbung: Berlin ringt um die Spiele
Der Senat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, um Berlins Bevölkerung zur Olympia-Bewerbung befragen zu können. Aber sogar SPD-Fraktionschef Raed Saleh zeigt sich enttäuscht. Was ist genau geplant - und welche Probleme könnten sich ergeben?
Rund 2,5 Millionen Berliner sollen am 13. September dieses Jahres zu einer Olympia-Bewerbung für 2024 befragt werden. Olympische und Paralympische Spiele seien eine „große Chance für die Stadt“, sagte Sportsenator Frank Henkel (CDU) am Dienstag. „Die Unterstützung der Berliner aber wäre der wichtigste Punkt.“ Voraussetzung für die Befragung ist, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am 21. März für Berlin und gegen Hamburg als Bewerberstadt für die Olympischen und Paralympischen Spiele entscheidet.
Der vom Senat am Dienstag verabschiedete Gesetzentwurf wird ins Parlament eingebracht und dort nach Beratung mit den Stimmen von SPD und CDU wohl mehrheitlich verabschiedet. Mit diesem Gesetz gehe man einen „neuen Weg“, sagte Henkel. Denn das Instrument der Volksbefragung ist bisher nicht in der Verfassung geregelt. Das Ergebnis der Befragung ist rechtlich gesehen „für das Abgeordnetenhaus, den Senat und die Berliner Verwaltung“ nicht bindend, steht in Paragraf 1 des dem Tagesspiegel vorliegenden Entwurfs. Der Senat werde jedoch politisch „das Votum akzeptieren, egal wie knapp“ es ausfalle, betonte Henkel.
Am 15. September muss der DOSB eine deutsche Bewerbung beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anzeigen. Sollte sich Berlin mehrheitlich bei der rund 3,3 Millionen Euro teuren Befragung gegen Olympia aussprechen, werde es wohl auch keine deutsche Bewerbung geben, sagte Henkel.
An der Volksbefragung können alle Berliner ab 18 Jahre und mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, die Abstimmung für über 16-jährige Berliner mit Wohnsitz unabhängig von der Nationalität zu öffnen. Henkel begründete dies mit der komplexen juristischen Abwägung zwischen kommunal- und landesrechtlichen Regelungen. Das Gesetz lehnt sich weitgehend an die Regelungen über die Durchführung von Volksentscheiden im Landesabstimmungsgesetz an. Henkel sagte, er hätte sich „persönlich noch eine breitere Beteiligung gewünscht, gerade von der Jugend“.
SPD-Fraktionschef Raed Saleh reagierte enttäuscht. „Ich bedauere den Beschluss des Senats sehr. Klar ist, dass nach diesem Senatsbeschluss mit der CDU-Fraktion keine Korrektur möglich sein wird“, sagte er dem Tagesspiegel. Damit habe der Senat ein „wichtiges Signal vertan“, auch junge Leute einzubinden, sagten die Fraktionschefs von Grünen, Linken und Piraten. Die Opposition hatte eine Verfassungsänderung gefordert und kündigte einen Vorschlag an, der eine verfassungskonforme Abstimmung ermögliche. Klaus Lederer, Jurist und Rechtspolitiker der Linken, sagte, wenn der Senat schon „trickst mit einer rechtlich unverbindlichen Abstimmung, hätte man sich auch nicht am Landesabstimmungsgesetz orientieren müssen. Dann könnten sie auch Fünfjährige mit abstimmen lassen“. Diese „Lex Olympia“ sei nur „peinlich“.
Der Hamburger Senat kündigte ebenfalls eine Volksbefragung im September an. Es ist aber noch offen, ob dafür die Verfassung geändert oder analog zu Berlin ein Gesetz verabschiedet wird.
Weitere Infos zu Berlins Olympiabewerbung finden Sie auf unserer Themenseite. Und dass es gar nicht nur um Berlin geht, sehen Sie hier: "Berlins Olympia-Plan reicht von Rostock bis Wolfsburg."