Rechtsanwalt Mustafa Kaplan: Opferanwalt aus NSU-Prozess vertritt Tatverdächtigen für Lübcke-Mord
Ein Opferanwalt aus dem NSU-Prozess wird zweiter Verteidiger des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke. Mustafa Kaplan wird indes selbst von Rechten bedroht.
Überraschung im Mordfall Walter Lübcke: Der tatverdächtige Neonazi Stephan Ernst hat sich offenbar einen Opferanwalt aus dem NSU-Verfahren als zweiten Verteidiger genommen. Ernst habe dem Kölner Rechtsanwalt Mustafa Kaplan die Vollmacht erteilt, „ihn als weiteren Verteidiger im Verfahren zu vertreten“, teilte am Mittwoch der erste Verteidiger von Ernst, der Dresdener Anwalt Frank Hannig mit.
Kaplan werde „als Strafverteidiger mit erheblichen Erfahrungen auch in Großverfahren die rechtsstaatlich erforderliche Verteidigung gemeinsam mit dem bisherigen Pflichtverteidiger garantieren“, heißt es in einer Mail Hannigs an die Presse.
Kaplan selbst war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Seine Kanzlei wollte sich nicht äußern. Kaplan vertritt im NSU-Verfahren ein Opfer des Bombenanschlags der Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der Kölner Keupstraße.
Die Neonazis hatten am 9. Juni 2004 vor einem türkischen Friseursalon einen mit Nägeln gespickten Sprengsatz gezündet. Mehr als 20 Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Dass niemand starb, war pures Glück. Böhnhardt und Mundlos ermordeten, mutmaßlich unterstützt von ihrer Kumpanin Beate Zschäpe, von 2000 bis 2007 zehn Menschen, darunter neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft.
In einer Hassmail ist von NSU 2.0 die Rede
Während des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München hatte Kaplan dem Tagesspiegel gesagt, dass die Bilder der getöteten Opfer „mir teilweise meinen Hals zuschnüren“. Kaplan wird zudem von Rechtsextremisten bedroht. Im Dezember 2018 ging bei dem Anwalt eine Hassmail ein, in der ein Absender namens „Wehrmacht“ von „NSU 2.0“ spricht. Da „Wehrmacht“ bundesweit zahlreiche weitere Drohungen verschickt hat, ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in einem Sammelverfahren.
Warum Kaplan sich in den Fall Lübcke einschaltet, bleibt offen. Der Anwalt wurde nicht nur wegen seines Engagements im NSU-Verfahren überregional bekannt. Kaplan vertrat auch den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan im Rechtsstreit um das Schmähgedicht gegen den Politiker, das der Satiriker Jan Böhmermann im März 2016 in seiner Fernsehsendung „Neo Magazin Royal“ vorgetragen hatte.
Offen bleibt, was sich Stephan Ernst und sein Verteidiger Frank Hannig davon versprechen, mit Mustafa Kaplan einen Anwalt ins Boot zu holen, der türkische Wurzeln hat und bei Rechtsextremisten als Feindbild gilt. Hannig selbst war zudem im Umfeld von Pegida aktiv. Sicherheitskreise vermuten, Hannig wolle Kaplan für eine Konfliktstrategie im Prozess zum Mord an Walter Lübcke nutzen.
Bundesanwaltschaft wird demnächst Anklage erheben
Im Mordfall Lübcke wird die Bundesanwaltschaft vermutlich in den nächsten Wochen die Anklage erheben. Stephan Ernst ist dringend tatverdächtig, in der Nacht zum 2. Juni 2019 im nordhessischen Wolfhagen den Kasseler Regierungspräsidenten vor dessen Haus mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Der noch im Juni festgenommene Rechtsextremist, vorbestraft wegen politischer Gewalttaten und weiterer Delikte, gestand zunächst den Anschlag und führte die Polizei zu einem Erddepot, in dem die Tatwaffe lag.
Doch dann widerrief Ernst seine Aussage, nachdem er von seinem ersten Anwalt zu Frank Hannig gewechselt war. Anfang Januar präsentierte Hannig dann die dritte Version des Tatgeschehens. Demnach soll Ernst gemeinsam mit dem mutmaßlichen Komplizen Markus H., auch ein Rechtsextremist, zu Lübcke gefahren sein. Die beiden Männer hätten dem Regierungspräsidenten eine „Abreibung“ verpassen wollen, sagte Hannig in Kassel bei einer Pressekonferenz nach der erneuten Vernehmung von Ernst durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Markus H. soll die Waffe in der Hand gehalten haben. Es sei zum Streit mit Lübcke gekommen, dabei habe sich versehentlich der Schuss gelöst.
Die neue Aussage wird in Sicherheitskreisen skeptisch bewertet. Der Verdacht, Stephan Ernst habe Lübcke erschossen, bleibe bestehen. Am Tatort hatte die Polizei Hautschuppen von Ernst gefunden, aber nichts von Markus H. Dieser äußert sich auch nicht. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen H. wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord an Lübcke. Markus H. soll den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt haben, der dann im Jahr 2016 den bei der Tat benutzten Revolver an Ernst verkauft haben soll. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass Markus H. und Stephan Ernst sich gegenseitig in ihrem Hass auf Lübcke bestärkten.
Rolle des mutmaßlichen Komplizen Markus H. bleibt unklar
Die Rechtsextremisten hatten im Oktober 2015 eine Einwohnerversammlung im Kasseler Vorort Lohfelden besucht, bei der sich Lübcke zur Aufnahme von Flüchtlingen äußerte. Der Regierungspräsident wurde von rechten Krakeelern gestört. Lübcke beschied ihnen, sie könnten Deutschland verlassen, sollten sie mit den Werten des Landes nicht einverstanden sein.
Stephan Ernst teilte im Dezember dem ARD-Magazin Panorama mit, er sei empört gewesen. „Ich konnte es nicht fassen, dass ein Politiker weiten Teilen der Bevölkerung nahelegt, das Land zu verlassen, weil sie anderer Meinung sind zu dieser Thematik.“ Ernst beschuldigte zudem Markus H., er habe sein Umfeld „immer aufgestachelt“. Der Kontakt zu H. sei „ein entscheidendes Verhängnis“ gewesen.