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In U-Bahnhöfen sollen Obdachlose nachts nicht mehr schlafen dürfen.
© Thilo Rückeis

Berliner U-Bahnhöfe: Obdachlose sollen in leer stehenden Räumen schlafen

Die BVG stellt Bedingungen für das Übernachten von Obdachlosen in Bahnhöfen auf. Bahnsteige zum Übernachten will das Unternehmen nicht mehr anbieten.

Obdachlose weiter in U-Bahnhöfen übernachten zu lassen, wird nicht einfach sein. Zahlreiche Fragen sind noch ungeklärt. Die BVG hat sich nach Gesprächen mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) grundsätzlich bereit erklärt, das Angebot aufrechtzuerhalten. Statt auf dem Bahnsteig sollen die Obdachlosen nun aber in leer stehenden Räumen von U-Bahnhöfen schlafen. Das seit Jahren praktizierte Verfahren, Bahnsteige in drei Stationen zum Übernachten anzubieten, will die BVG aufgeben; die Gefahr durch die Stromschiene am Gleis sei zu groß, hatte BVG-Chefin Sigrid Evelyn Nikutta den Schritt begründet.

Dixi-Klos in Bahnhofsnähe

Lange Zeit sei das Angebot, das nur in den Wintermonaten galt, kaum genutzt worden, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz am Dienstag. Zuletzt aber seien oft mehrere Dutzend Menschen zum Übernachten gekommen – meist Menschen aus Osteuropa. Dadurch habe auch die Zahl der Stürze aufs Gleis zugenommen, was wegen der Stromschiene, durch die 750 Volt fließen, lebensgefährlich ist. Zudem sei die Notdurft häufig im Gleisbereich erledigt worden.

Eine Bedingung der BVG ist deshalb, dass Dixi-Klos in Bahnhofsnähe aufgestellt werden. Dies müssten die Bezirke genehmigen, sagte Reetz. Außerdem müsse die Sozialverwaltung die Übernachtungsräume täglich reinigen lassen. Und es müsse Ansprechpartner für die Obdachlosen geben.

30 geeignete Räume

Für diese wolle die BVG einen mehrsprachigen Flyer herausgeben, auf dem eine Kontaktnummer angegeben sei, unter der zu erfahren ist, wo es die Übernachtungsmöglichkeiten gebe.

Über 30 nach Ansicht der BVG geeignete Räume, die auch gelüftet und zum Teil beheizt werden könnten, habe man ausfindig gemacht; meist seien es ehemalige Technikflächen. Aber auch frühere Büros seien darunter. Nun müsse die Sozialverwaltung entscheiden, welche genommen werden, sagte Reetz.

Und wichtig: Hunde dürfen mitgenommen werden.

Klaus Kurpjuweit

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