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Die Neuköllner Begegnungsstätte in der Flughafenstraße.
© Mike Wolff

Berliner Verwaltungsgericht: Neuköllner Moscheeverein scheitert vorerst im Rechtsstreit mit Verfassungsschutz

Ein Moscheeverein aus Berlin-Neukölln hatte dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Vor dem Verwaltungsgericht gab es nun zunächst eine Niederlage.

Der Berliner Verfassungsschutz hat sich im Konflikt mit der Neuköllner Dar-as-Salam-Moschee vorerst durchsetzen können. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Moscheevereins „Neuköllner Begegnungsstätte (NBS)“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Berlin als unbegründet zurückgewiesen. Die Richter sehen keinen Anlass, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Der NBS hatte verlangt, der Verfassungsschutz müsse es künftig unterlassen, in seinem Jahresbericht zu Extremismus in Berlin den Verein zu nennen und ihm Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft zu bescheinigen.

Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts sagt in ihrem Beschluss vom Mittwoch, die vom Verfassungsschutz im Jahresbericht 2016 genannten Tatsachen seien als wahr anzusehen und die Wertung sei nicht zu beanstanden. Außerdem sei die Erwähnung des NBS im Jahresbericht verhältnismäßig. Der NBS kritisierte den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Es müsse nicht hingenommen werden, dass die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht den Verein "mit dem Bannstrahl vermeintlich festgestellter verfassungswidriger Bestrebungen" belege. Nun werde geprüft, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Außerdem ist noch eine Klage des NBS anhängig. Im Namen des Vereins hatte im August 2017 ein Berliner Anwalt beim Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Berlin gestellt und eine Klage wegen der Nennung der NBS in den Verfassungsschutzberichten 2016 und 2015 eingereicht. Die Erwähnung hält der Verein für unzulässig. Sein Anwalt argumentiert, der Imam der NBS, Mohammed Taha Sabri, sei „ein Verfechter eines europäischen Islam“ und „Anhänger der Deutschen Verfassungsordnung“. Sabri selbst, der öffentlich betont tolerant auftritt, hat mehrmals bestritten, die NBS sei mit den Muslimbrüdern liiert. Der Verfassungsschutz nennt die Moschee seit 2014 in seinen Jahresberichten im Kapitel „Islamismus“.

Der Tenor ist stets gleich: Der NBS unterhalte, wie drei weitere Berliner Moscheen, Verbindungen zur „Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD)“. Diese gilt als die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in der Bundesrepublik. Die 1928 in Ägypten gegründete Bruderschaft ist die älteste islamistische Organisation in der arabischen Welt. Sie strebt einen Gottesstaat an und hat in vielen Ländern Ableger. Einer ist die Terrorbewegung Hamas, die vom Gazastreifen aus mit Anschlägen und Raketenbeschuss gegen Israel kämpft.

Der Verein unterhalte auch Verbindungen zu Muslimbruderschaft

Die IGD wird allerdings vom Verfassungsschutz bundesweit als „legalistisch“ eingestuft, also als nicht gewaltorientiert. Im Unterschied zur Konkurrenz der oft militanten Salafisten tritt die IGD demonstrativ friedfertig auf. Dennoch hält der Verfassungsschutz  weder IGD noch NBS für harmlos. Die NBS bewege sich „in einem  Spannungsfeld, das typisch für Bestrebungen im Bereich des legalistischen Islamismus ist“, heißt es im Jahresbericht 2016. Der Verein engagiere sich in der Integrations- und Präventionsarbeit, unterhalte aber auch Verbindungen zur Muslimbruderschaft.

Diese nehme „eine rein opportunistische Position zum deutschen Recht“ ein und trage die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht vorbehaltlos mit, steht im Bericht. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist für die Muslimbrüder die Scharia die „Hauptquelle des Rechts“. Ein gewichtiger Beleg für die Verbindungen der NBS zur Muslimbruderschaft ist für den Nachrichtendienst die Gründungsveranstaltung eines Gremiums namens „Fatwa Ausschuss Deutschland“, die im März 2016 in der Neuköllner Moschee stattgefunden haben soll.

Zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören, so steht es im Jahresbericht, muslimische Gelehrte und Theologen, die „in Personalunion“ auch für Organisationen tätig sind, die zum Geflecht der Muslimbrüder in Europa und Deutschland zählen. Obwohl die Behörde die NBS für problematisch hält, erhielt Imam Mohammed Taha Sabri 2015 vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller den Verdienstorden des Landes Berlin. Die Senatskanzlei sagte hinterher, sie habe nicht gewusst, wie der Verfassungsschutz die NBS bewertet. Wäre der Nachrichtendienst gefragt worden, hätte er unter anderem berichten können, dass 2013 und 2014 in der Neuköllner Moschee zwei Hassprediger aufgetreten waren.

Frank Jansen

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