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Gründonnerstag in der U6. Die meisten Fahrgäste tragen eine FFP2-Maske. 
© Jörn Hasselmann

Berliner ärgern sich über Kontrolleure: Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal

Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getragen werden - für das Personal gilt das nicht. Das wundert und verärgert viele Fahrgäste.

Seit Mittwoch müssen Fahrgäste von BVG und S-Bahn in Berlin eine FFP2-Maske tragen. Dies hatte der Senat beschlossen. Dies gilt aber nicht für das Personal. Donnerstagmittag, U-Bahnhof Tempelhof: Bei einer großen Aktion kontrollieren BVG und Polizei die Tickets der Fahrgäste. Ein Teil der etwa zehn BVG-Angestellten trägt auf dem Bahnsteig keine FFP2-Maske, sondern einfache OP-Masken. Kurz zuvor, S-Bahnhof Schöneberg. Drei Wachleute der S-Bahn verlassen die Bahnhofswache – zwei von ihnen ohne FFP2-Maske.

Am Donnerstag antwortete die BVG bei Twitter mehreren empörten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gelte: „Das Kontrollpersonal muss während der Dienstausübung keine FFP2-Maske tragen.“

Sobald das Personal privat in Bussen oder Bahnen unterwegs ist, müsse es natürlich eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Das Verkehrsunternehmen hat den Widerspruch in der Regelung offenbar erkannt: Bei Twitter kündigte die BVG an: „Derzeit suchen wir intern nach einer Lösung.“ Dem Vernehmen nach ist sich die Führung des Unternehmens darüber bewusst, dass Fahrgäste dies als „schlechtes Vorbild“ kritisieren. Wie eine Lösung aussehen kann, ist unklar.

Die bislang ausreichenden OP-Masken filtern keine Aerosole, sie schützen deshalb vor allem die anderen. FFP2-Masken bieten hingegen Fremd- und Eigenschutz, da laut Vorschrift 94 Prozent der Aerosole gefiltert werden müssen.

Laut Arbeitsschutzgesetz gelten im Hinblick auf das Arbeiten mit einer FFP2-Schutzmaske gewisse Richtlinien, begründete die BVG dies. Die Masken gelten als Atemschutzgeräte, und deren Tragedauer ist geregelt. Zudem steht Mitarbeitern nach dem Tragen eine ebenfalls geregelte Erholungszeit zu. Dies schreibt die gesetzliche Unfallversicherung vor.

Deshalb ist das Personal von BVG und S-Bahn von der am Sonnabend beschlossenen Infektionsschutzverordnung ausgenommen, in Paragraf 4 heißt es, dass die Pflicht für „Fahrgäste bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ gelte. Das gleiche Prinzip gilt wegen des Arbeitsschutzes natürlich für alle Beschäftigten, in Geschäften müssen Verkäufer und Verkäuferinnen nur eine OP-Maske tragen, Kunden dagegen die FFP2-Masken.

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Die BVG kündigte Kontrollen der Maskenpflicht an. „Wer keine FFP2-Maske trägt und kein Attest vorweisen kann, das ihn von der Maskenpflicht befreit, riskiert mindestens 50 Euro“, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Am Donnerstag lag die Tragequote in den Fahrzeugen bei 99 Prozent, in den U-Bahnhöfen bei 97 Prozent. Diese Zahlen erhebt die BVG intern täglich, dazu werden Kamerabilder aus den Bahnhöfen in der Leitstelle und die Angaben der Betriebsaufsichten ausgewertet. Bislang wird dabei nicht zwischen den Maskentypen unterschieden, die Angaben sind also nicht nur für FFP2.

Um mehr Abstand in der Pandemie zu bieten, hat die BVG auf das früher übliche Ausdünnen des Fahrplans bei Bus und Straßenbahn verzichtet. 22 Linien fahren sogar in einem dichteren Takt. Das Konzept gilt zunächst bis zu den Sommerferien, teilte das Unternehmen mit. Die Fahrten sind in den elektronischen BVG-Fahrplänen als „Zusatzfahrt“ gekennzeichnet. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste im Zuge der Coronakrise rapide zurückgegangen.

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