Russischer Motorradkorso: Nachtwölfe dürfen doch nach Deutschland einreisen
Sie kommen also doch nach Berlin: Zwei Mitgliedern der russischen "Nachtwölfe", die kürzlich am Flughafen in Schönefeld abgewiesen wurden, hat das Verwaltungsgericht Berlin nun die Einreise gestattet. Die Bundespolizei will dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Am Donnerstag vergangener Woche hatte die Bundespolizei insgesamt drei Mitglieder des russisch-nationalistischen Motorradklubs "Nachtwölfe" am Flughafen Schönefeld die Einreise verweigert. Die Männer waren in Besitz gültiger Schengen-Visa, die von Italien ausgestellt worden waren. Sie kehrten vorerst nach Russland zurück. Zwei der Betroffenen zogen daraufhin vor das Berliner Verwaltungsgericht, um ihre Einreise durchzusetzen.
In einem Eilverfahren stellte das Verwaltungsgericht jetzt fest, dass die Verweigerung der Einreise nicht rechtmäßig gewesen sei. Die Nachtwölfe wollen am 9. Mai aus Anlass des 70. Jahrestags des Sieges der Roten Armee über Deutschland einen Motorradkorso in Treptow veranstalten.
Die Verweigerungsgründe sind nach Auffassung der Richter nicht tragfähig. Zwar könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise unter anderem verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestünden aber nicht. Die Annahme, die Einreise der Antragsteller belaste die diplomatischen Beziehungen zu Polen, welches der Gedenkveranstaltung am 9. Mai 2015 kritisch gegenüberstehe, sei nicht hinreichend konkretisiert worden. Die Richter hoben zudem hervor, dass die deutschen Sicherheitsbehörden auch nicht gegen die geplante Gedenkveranstaltung vorgehen wollten, sie diese also nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewerteten oder sie bereit seien, eine solche Belastung hinzunehmen.
Die Bundespolizei will jetzt gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen; dies setzt aber zunächst nicht den Beschluss des Verwaltungsgerichts außer Kraft, hat also keine aufschiebende Wirkung. Die Nachtwölfe dürfen einreisen, falls es nicht vorher eine anderslautende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gibt. Der Bundespolizei ist nicht bekannt, ob sich derzeit weitere Mitglieder des Motorradklubs in Deutschland aufhalten.
Eine Demonstration als Motorradkorso ist aber bisher in Berlin bei der Polizei und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht angemeldet worden. Bei Senatsverwaltung sind Ende April lediglich zwei Anfragen per E-Mail eingegangen, in denen die Teilnehmerzahl auf 60 beziffert wurde. Die Behörde forderte dann ein Antragsschreiben; dieses blieb jedoch aus.