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Trauer am Bahnhof: Blumen, Briefe und Bilder kennzeichneten die Stelle, an der die 20-Jährige vor die U2 gestoßen wurde.
© Paul Zinken/dpa

Ernst-Reuter-Platz: Mutmaßlicher U-Bahn-Täter erst einen Tag zuvor entlassen

Am 19. Januar soll ein 28-Jähriger eine Frau vor die U-Bahn gestoßen haben. Nun wird bekannt: Erst einen Tag zuvor war er in Hamburg aus der Psychiatrie entlassen worden - wegen "fehlender Behandlungsgrundlage".

Der 28-jährige Mann, der dem Ermittlungsstand zufolge am 19. Januar auf dem U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz eine 20-jährige Frau vor eine einfahrende U-Bahn geschubst hat, war erst einen Tag zuvor in Hamburg aus einer Klinik entlassen worden. Dort hatte er sich freiwillig wegen seiner psychischen Erkrankung behandeln lassen. Die Frau war tödlich verletzt worden. Opfer und Täter kannten sich nicht.

Wie der Hamburger Senat jetzt auf eine Anfrage der Alternative für Deutschland (AfD) mitteilte, war der Mann "wegen fehlender Behandlungsgrundlage und fehlender akuter Eigen- oder Fremdgefährdung“ aus der Asklepios Klinik Nord entlassen worden. Unmittelbar danach war der Mann nach Berlin gefahren. In der Stadt hatte er sich vergeblich um eine Übernachtung in einem Obdachlosenheim bemüht. Anschließend kam es, wie berichtet, zur Tat im U-Bahnhof.

Der Mann war in Hamburg schon in den vergangenen Jahren mehrfach durch Gerichtsbeschlüsse in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht worden. Zuletzt hatte die Polizei nach Angaben des Hamburger Senats am 29. Dezember 2015 den Sozialpsychiatrischen Dienst eingeschaltet. Auch ein Arzt sei hinzugezogen und eine ärztliche Untersuchung vorgenommen worden. Die Ergebnisse und etwaige daraufhin getroffene Maßnahmen könnten im Hinblick auf die überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen jedoch nicht mitgeteilt werden, heißt es in der Antwort auf eine weitere Anfrage der Hamburger CDU. Der Mann hatte seit Jahren auch einen Betreuer.

Der gebürtige Iraner hatte eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, die 1997 erloschen war. Die 2004 ergangene Ausweisungsverfügung war nach Angaben des Hamburger Senats 2007 vom Verwaltungsgericht Hamburg aufgehoben worden. Danach wurde die Aufenthaltserlaubnis mehrfach verlängert. Eine erneute Ausweisungsverfügung sei aufgrund der rechtlichen Situation nicht möglich gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Gegen den Mann laufen derzeit vier Ermittlungsverfahren wegen Diebstahlsdelikten. Wegen der Persönlichkeitsrechte des 28-Jährigen sehe der Senat davon ab, etwaige abgeschlossene Ermittlung- beziehungsweise Strafverfahren mitzuteilen, erklärte der Hamburger Senat.

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