Steueraffäre um André Schmitz: Momper stellte Gutachten zu Wowereit zur Verfügung
Ein Rechtsgutachten darüber, ob sich der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit in der Steueraffäre des ehemaligen Kultursekretärs André Schmitz korrekt verhalten hat, kam direkt aus dem Büro von Walter Momper. Die Opposition rügt dieses Verhalten als fragwürdigen Freundschaftsdienst.
Bei der Opposition sind die beiden Rechtsgutachten zur Steueraffäre des ehemaligen Kulturstaatssekretärs André Schmitz auf starke Kritik gestoßen. „Ein Gutachten, das zwei Jahre nach einem Vorgang in Auftrag gegeben wird und lediglich PR-Zwecke bedient, ist überflüssig wie ein Kropf und höchst unzulässig“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop.
Nach Bekanntwerden der Affäre Anfang Februar hatte die Senatskanzlei den renommierten Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis beauftragt, um das Verhalten des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) juristisch zu stützen. Es kostete 7500 Euro. Der Landeschef der Linken, Klaus Lederer, sagte, die Expertise diene „nur dem Zweck, sein Verhalten öffentlich zu rechtfertigen“. Das sei ein „Missbrauch von Steuergeldern“.
Fragwürdiger Freundschaftsdienst?
Auf Verwunderung stieß zudem die Tatsache, dass die nicht von der Senatskanzlei in Auftrag gegebene Expertise des Rechtsanwalts Reiner Geulen nicht von diesem selber, sondern vom ehemaligen Regierenden Bürgermeister und langjährigen Abgeordnetenhauspräsidenten Walter Momper (SPD) der Senatskanzlei zur Verfügung gestellt wurde. Das hatte Senatskanzleichef Björn Böhning in einem Schreiben an den Hauptausschuss mitgeteilt. Der „rechtliche Vermerk“ Geulens wurde der Senatskanzlei über das Büro von Mompers Projektentwicklungsgesellschaft zugefaxt. Der Rechtsanwalt hat das Land in der Vergangenheit schon mehrfach bei Verfahren vor Gericht vertreten. Die Grünen-Fraktionschefin sieht in diesem Vorgang schon einen fragwürdigen Freundschaftsdienst.
Klaus Lederer von der Linken ist ohnehin der Auffassung, dass im laufenden Geschäftsbetrieb die Verwaltung eigentlich nicht auf externe Gutachter angewiesen sein dürfte. „In den Behörden selber muss genügend Sachverstand sein“, sagte Lederer. Aber natürlich könne es bei komplexen Rechtsproblemen durchaus auch sinnvoll sein, eine Expertise von Fachleuten außerhalb der Verwaltung einzuholen. Unzulässig sei es aber, Gutachten oder Studie in Auftrag zu geben, um dadurch lediglich die eigene politische Linie zu untermauern. So habe es im vergangenen Jahr Diskussionen im Rechtsausschuss gegeben über eine Studie zum Thema Paralleljustiz, die rund eine halbe Million Euro kosten solle.