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Viele Wohnungen in Berlin werden teurer angeboten, als die Mietpreisbremse es zulässt. Das Amtsgericht Neukölln entschied nun zugunsten eines Mieters
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Prozess vor dem Amtsgericht Neukölln: Mietpreisbremse: Gericht entscheidet für Mieter

Das Amtsgericht Neukölln hat einem Mieter Recht gegeben, der eine drastisch gestiegene Miete beklagte. Erst kürzlich entschied ein Berliner Gericht zugunsten einer Mieterin.

Die frühere Mieterin der Wohnung in Neukölln hatte für den Quadratmeter 5,49 Euro netto kalt bezahlt, der Neue bekam 9,50 aufgebrummt. Dagegen klagte er vor dem Amtsgericht Neukölln – mit Erfolg: Zulässig wären maximal 6,60 Euro pro Quadratmeter gewesen, nämlich die im Mietspiegel als ortsüblich ausgewiesenen sechs Euro plus zehn Prozent Zuschlag, entschied das Gericht (AZ 65 S 424/16). Die Vermieterin müsse den überhöhten Teil der Miete für fünf zurückliegende Monate erstatten.

Das am Donnerstag veröffentlichte Urteil ähnelt dem, das das Amtsgericht Lichtenberg kürzlich zu Gunsten einer Mieterin fällte, die nun ebenfalls Geld zurückbekommt. Die Neuköllner Juristen befassten sich in ihrem Urteil auch ausgiebig mit der Frage, ob die Mietpreisbremse überhaupt verfassungsgemäß ist.

Das Ergebnis ist ein klares Ja. Nach Ansicht des Gerichts muss der Senat die entsprechende Verordnung sogar erlassen, wenn der Wohnungsmarkt angespannt sei. Eigentümer könnten sonst die Mangellage am Markt ausnutzen, was zugleich die soziale Funktion des Eigentümers missachte. Deren Interessen würden berücksichtigt, weil das Land die Preisbremse jeweils nur für maximal fünf Jahre erlassen dürfe. Die Mieten würden in gefragten Gegenden auch dank des erlaubten zehnprozentigen Zuschlags weiter steigen. Insofern werde auch der Bezug zum Markt gewahrt. Die Vermieterin sieht das anders – und hat Berufung eingelegt.

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