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Wohnblöcke in Berlin.
© Lukas Schulze/dpa

Prozess vorm Amtsgericht Berlin-Lichtenberg: Mietpreisbremse: Erste Mieterin klagte erfolgreich

Eine Vermieterin muss Geld an die Mieter zurückzahlen, weil sie mehr Geld verlangte als von der Mietpreisbremse erlaubt - ein Novum.

Wer wagt, gewinnt: Erstmals riskierte eine Berliner Mieterin den Weg vor das Amtsgericht Lichtenberg und berief sich auf die Mietpreisbremse gegen die zu hohe Mietforderung für ihre neue Wohnung – und gewann. Künftig zahlt sie 32,47 Euro je Monat für die knapp 74 Quadratmeter große Wohnung weniger und bekommt 227 Euro vom Vermieter erstattet (AZ: 2C202/16).

Klagen gegen zu hohe Mietforderungen, die mit der seit Juni 2015 in Berlin geltenden "Mietenbegrenzungsverordnung" begründet werden, sind bisher eine Seltenheit. Diese müssen kurz nach der Unterzeichnung eines Mietvertrages zu überhöhten Preisen angestrengt werden. Davor schrecken die meisten Mieter zurück, zumal viele Ausnahmeregelungen die Mietpreisbremse durchlöchern, was für Verunsicherung sorgt.

Mieterin hatte Vermieter zunächst angeschrieben

Die Mieterin aus Lichtenberg hatte den Vermieter zunächst angeschrieben und gerügt, dass ihre Miete (7,60 Euro je Quadratmeter) die ortsübliche Vergleichsmiete (6,51 Euro) um mehr als zehn Prozent überschreite, und forderte eine Minderung der Miete. Weil der Vermieter dies ablehnte, kam es zu dem Prozess. Das Amtsgericht gab der Mieterin recht: In Berlin herrsche ein angespannter Wohnungsmarkt, was die Verordnung des Senats zur Beschränkung der Mietenobergrenze rechtfertige. Zulässig sei eine Miete in Höhe von 7,16 Euro je Quadratmeter – ortsübliche Miete plus zehn Prozent. Deshalb müsse der Vermieter die Differenz zur bisher bezahlten Miete während des Mietverhältnisses erstatten.

Die ortsübliche Miete, so das Gericht, sei anhand des Mietspiegels zu ermitteln – obwohl dieser zuletzt von Vermietervertretern attackiert worden war. Der Berliner Mieterverein begrüßte die Entscheidung: „Erstmalig in Deutschland wurde auch bei der Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung der Mietspiegel als Maßstab anerkannt.“ Darüber hinaus forderte der Verein eine Verschärfung der Mietpreisbremse.

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