Mietpreisbremse in Berlin: Mieterverein wirft Groko Placebo-Politik vor
Bisher war die Mietpreisbremse ein zahnloser Tiger. Nach Überzeugung des Berliner Mietervereins ändert sich daran auch mit den Absichten der Groko nichts.
Die Mietpreisbremse – so richtig scharf gestellt war sie bisher nicht. Und nach Überzeugung des Berliner Mietervereins ändert sich daran mit der geplanten Auskunftspflicht im Falle einer neuen großen Koalition auch nichts. Aber der Reihe nach: Was genau soll die Mietpreisbremse bewirken, und vor allem: Wie funktioniert sie?
So soll der Anstieg gebremst werden
Zum Start der Mietpreisbremse 2015 versprach die große Koalition, den Anstieg der Mieten bei der Neuvermietung von Wohnungen abzubremsen. Bei einem Mieterwechsel sollte eine Wohnung maximal zur ortsüblichen Miete plus zehn Prozent vergeben werden dürfen.
Doch Ausnahmen durchlöchern die Regel. Die wichtigste: Forderte ein Vermieter vor Einführung der Bremse mehr als nach derselben zulässig, durfte er dies auch weiterhin.
Bisher: Rügen und Offenlegen
Hinzu kam: Wer eine Wohnung gemietet hatte und mehr zahlte als das Ortsübliche plus zehn Prozent, konnte nur mutmaßen, ob sein Vermieter dies durfte oder nicht. Wollte er es genau wissen, musste er diesen auf Verdacht hin „rügen“ und um Auskunft darüber bitten, wie es zur Erhebung dieser Miete kommt. Das aufwendige Verfahren scheuten die meisten Mieter, nur wenige überprüften ihre teure Miete.
Neu: Offenlegung einfacher möglich
Bei der Offenlegung bringt die geplante Novelle der Mietpreisbremse durch die große Koalition Erleichterungen für den Mieter. Der Hauseigentümer muss die Höhe der Vormiete offenlegen im neuen Mietvertrag, so stellt es der Berliner Mieterverein dar.
Aber selbst dann weiß der Mieter nicht eindeutig, ob die neue Miete rechtmäßig (mit Berufung auf eine der Ausnahmen) ist oder nicht. Und der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sagt sogar: „Es wird keine allgemeine Auskunftspflicht geben.“ Wer recht hat, dürfte erst mit Vorlage des Koalitionsvertrages feststehen.
Kritik der Mietervertreter
„Das wird die Mietsteigerungen nicht ausbremsen“, sagt Berlins Mietervereinschef Reiner Wild. Der Verein hatte die Streichung von Ausnahmen gefordert. Diese bleiben aber bestehen und machen die Mietpreisbremse aus Sicht der Mietervertreter zu einem symbolischen Instrument ohne große Wirkung.
Warum die Bremse nicht greift
Schuld daran sind die Ausnahmeregelungen, also beim „Bestandsschutz“ für überhöhte Altmieten – und bei Sanierungen. Wenn eine Wohnung vor der Neuvermietung kräftig modernisiert wird und die Investition etwa ein Drittel dessen beträgt, was für eine vergleichbare Neubauwohnung bezahlt werden müsste, dann greift die Mietpreisbremse auch nicht.
In Berlin ist das besonders häufig der Fall, weil hier große Wohnungsbestände verkauft werden und die neuen Eigentümer diese sanieren – um den Wert zu steigern.
Nutzen die Mieter die Bremse?
Kaum, dies hatte der Berliner Mieterverein bei einer Bilanz schon ein Jahr nach Einführung der Mietpreisbremse festgestellt. Dabei hatte der Verein sogar Nichtmitgliedern eine kostenlose Überprüfung der Miete angeboten. Die Nachfrage war aber gering.
Bei den wenigen Mietverträgen, die überprüft wurden, lagen die Mieten im Durchschnitt um ein Drittel höher als die Obergrenze gemäß der Mietpreisbremse. „Die Bremse verfehlt ihre Wirkung“, bilanziert der Mieterverein.
Ralf Schönball