Berlins Stadtentwicklungssenator Scheel: Mietendeckel-Urteil „voraussichtlich im zweiten Quartal 2021“ zu erwarten
Senator Scheel sieht keinen Grund für eine Mietendeckel-Aussetzung. Mit einer Entscheidung sei laut Bundesverfassungsgericht voraussichtlich 2021 zu rechnen.
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) sieht keinen Grund für eine Aussetzung des Mietendeckels in der Hauptstadt.
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Gesetz sei „voraussichtlich im zweiten Quartal 2021“ zu rechnen, darüber habe das Karlsruher Gericht Berlin informiert, sagte Scheel der „Berliner Morgenpost“. „Der Mietendeckel ist ein gültiges, vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Gesetz.“ Es sei kein Grund, den Mietendeckel auszusetzen, weil er rechtlich angegriffen werde.
Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU hatten eine Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. Am Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt solche Gesetze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist.
Seit dem 23. Februar sind die Mieten in Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab übernächstem Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.
In vielen Inseraten steht neben der Mietendeckel-Miete inzwischen eine oft deutlich höhere sogenannte Schattenmiete. Sie gilt, wenn der Mietendeckel gerichtlich gekippt werden sollte. Umstritten ist, ob in diesem Fall auch Nachzahlungen fällig würden.
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Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats. Es soll verhindern, dass die Mieten in der Hauptstadt weiter so schnell steigen wie in den vergangenen Jahren.
Auch beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist eine Klage zu dem umstrittenen Gesetz eingereicht worden - sie stammt von Oppositionspolitikern von FDP und CDU. Sie kritisieren den umfassenden Eingriff in Grundrechte der Eigentümer. (dpa)