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Der Mietendeckel könnte für Berlin noch in diesem Jahr kommen. Eine Arbeitsgruppe prüft nun die Rechtsgrundlagen
© Kitty Kleist-Heinrich

Wohnungsmarkt in Berlin: Mietendeckel könnte noch 2019 kommen

Noch in diesem Jahr soll der Mietendeckel für Berlin kommen. Eine Arbeitsgruppe prüft nun die Rechtsgrundlagen

Alle wollen ihn. Trotz der Klagen, die vorprogrammiert sind. Drei Monate gibt sich der Senat deshalb Zeit für die rechtliche Bewertung. Aber schon „vor der Sommerpause“ sollen die Eckpunkte für den Mietendeckel stehen – und der Senat könnte noch in diesem Jahr ein Gesetz erlassen, dass die Mieten aller Wohnungen in der Stadt einfriert.

Das könnte ein Befreiungsschlag werden für Mieter auf dem heiß gelaufenen Wohnungsmarkt. „Wir sind uns alle einig und davon überzeugt, dass es ein zusätzliches Instrument zur Dämpfung des Mietenanstiegs braucht“, sagte die Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher. Das war kurz nach der Sitzung des Senats zum Mietendeckel und ihrer Nominierung zur Federführerin der Arbeitsgruppe zu dem Thema.

Der Regierende, der sich selbst auch für diesen Berliner Sonderweg ausgesprochen hatte, habe ihr die Aufgabe überlassen. Die Senatskanzlei werde dennoch mitwirken, ebenso wie die Ressorts für Justiz, Finanzen und sogar Inneres bei der rechtlichen Prüfung des Gesetzes-Vorstoßes – und notfalls auch externe Gutachter.

Mietpreisbremse - eine "komplizierte Materie"

Lompscher gab sich vorsichtig, obwohl sie sich in ihrer Amtszeit als Chef-Reguliererin vor allem als Gegenspielerin der Vermieter bewährt hat:  „Komplizierte Materie“ sei es, es gelte die „Sachverhalte vernünftig abzuwägen“. Tatsächlich haben die Länder die gesetzgeberische Kompetenz fürs Wohnen an den Bund abgetreten und deshalb hat dieser beispielsweise das Gesetz zur „Mietpreisbremse“ formuliert.

Nur bremst diese den Mietenanstieg in Berlin nicht, was die Linke den Ausnahmen und Lücken im Gesetz zuschreibt, die auf Drängen der vermieterfreundlichen CDU/CSU-Fraktion in der Bundesregierung entstanden seien. All diese Konstruktionsfehler soll der Berliner Mietendeckel, wie Lompscher und der Senat ihn sich wünschen, nun tilgen.

Von „Einfrieren“ der Mieten ist die Rede, wobei man auch deren Höhe bei einer Neuvermietung im Auge hat, selbst wenn ein ehemaliger Mieter vor dem Auszug mehr bezahlt hat. Sogar im Falle von umfassenden Sanierungen soll der Mietendeckel greifen.

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