Neuer Mietspiegel für Berlin: Mieten in Berlin steigen um bis zu zehn Prozent
Am 19. Mai wird der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlicht. Was er zeigen wird: Die Mieten in der Hauptstadt sind weiter enorm geklettert.
Der neue Mietspiegel, den Bausenatorin Katrin Lompscher am 19. Mai vorstellt, steigt nach Informationen des Tagesspiegels um zehn Prozent auf rund 6,40 Euro je Quadratmeter und Monat. Den drastischen Anstieg führen die Experten auf die Anhebung der Mieten durch Hauseigentümer vor Einführung der Mietpreisbremse durch den Bund zurück.
Trotzdem wollen dem Vernehmen nach die beiden wichtigen Verbände Haus und Grund sowie der Bundesverband freier Wohnungsunternehmen Berlin den Mietspiegel nicht unterzeichnen. Hintergrund ist eine grundlegende Änderung im neuen Mietspiegel 2017: Dieser bildet erstmals keine „Sondermerkmale“ mehr ab, mit deren Hilfe Hauseigentümer die Miete einer besonders gut ausgestatteten Wohnung noch einmal über die Vergleichsmiete hinaus anheben konnten.
Grund für die Streichung der Sondermerkmale ist die methodische Kritik von Statistikern am Berliner Mietspiegel, der das Instrument Mietspiegel vor Gericht anfechtbar gemacht hatte.
Auch illegale Mieten fließen mit ein
Der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild nannte die Weigerung der Hauseigentümer, den Mietspiegel zu unterzeichnen, „ein starkes Stück“. Die Vermieter hätten „keinen Grund zu klagen“ angesichts des kolportierten Mietenanstiegs von fünf Prozent im Jahr. Dies liege weit oberhalb des durchschnittlichen Zuwachses der Einkommen von Berliner Arbeitnehmern. Dass der neue Mietspiegel keine Sondermerkmale mehr ausweise, rechtfertige den Widerstand der Grundeigentümer gegen den neuen Mietspiegel nicht.
Der Mietspiegel enthalte neben den Durchschnittswert ja auch eine Mietenspanne. Deren Oberwert bilde die Vergleichsmiete einer Wohnung ab, die mit allen Sondermerkmalen wie Parkett, Stuck, gefliestes Bad, Balkon und ähnlichem ausgestattet ist.
Zudem seien in den neuen Mietspiegel auch die „illegalen Mieten“ von Hauseigentümern eingegangen, die sich beim Abschluss neuer Verträge nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten. Laut Mieterverein lassen nur wenige Wohnungsnutzer die Mietforderungen von Neuverträgen überprüfen.
In den neuen Mietspiegel 2017 fließen Mieten der letzten vier Jahren ein, die erhöht oder durch den Abschluss neuer Verträge vereinbart wurden. Die Mietpreisbremse war vor rund zwei Jahren eingeführt worden. Stichtag für die Erhebung der Mieten war der 1. September des vergangenen Jahres.