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Seit Jahren kämpfen Berliner Beamte und Richter für eine Angleichung ihrer Gehälter ans Bundesniveau.
© Jörg Carstensen/dpa

Nach neuem Urteil zur Beamtenbesoldung: Mehr Geld für Berliner Beamte

Erneut stufte ein Gericht die Besoldung in der Hauptstadt als verfassungswidrig ein. Wann die Erhöhung der Gehälter erfolgt, ist noch nicht klar.

Zwei Gerichtsbeschlüsse, in denen die Besoldung der Berliner Beamten als verfassungswidrig eingestuft wird, bringen neuen Schwung in die koalitionsinterne Diskussion über eine bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst. Es gibt Überlegungen, die für 2018 beschlossenen Gehaltserhöhungen für die rund 65 000 Beamten im Landesdienst auf das Frühjahr vorzuziehen. Eigentlich sollte es erst im August nächsten Jahres mehr Geld geben.

Außerdem könnte die Besoldung ab 2019 vor allem in den unteren Gehaltsgruppen höher ausfallen als geplant.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22. September die Bezahlung der Beamten in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 und der Richter in den Gruppen R1 bis R3 für die Jahre 2009 bis 2015 als „zu niedrig bemessen“ eingestuft und als verfassungswidrig bewertet. Am Mittwoch (11. Oktober) zog das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überraschend nach und entschied, dass die Besoldung der Berliner Beamten in den Gruppen A7 bis A9 in den Jahren 2009 bis 2016 dem Grundgesetz widerspricht.

Beide Gerichte reichten insgesamt zehn Klagen nach Karlsruhe weiter. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht.

Senat könnte Rechtsprechung zuvor kommen

Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) will erst einmal abwarten, wie die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen begründen. Die Koalitionspartner SPD, Linke und Grüne neigen eher dazu, das Problem nicht juristisch, sondern politisch zu lösen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, erwartet vom Senat bald „ein Signal, ob er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten oder durch eigene Regelungen zur Beamtenbesoldung abwenden will“.

Deutlicher wird der Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux. Es gebe koalitionsintern die Tendenz, die für 2018 beschlossene Besoldungserhöhung vorzuziehen und im Jahr darauf den Beamten „einen kräftigeren Schluck aus der Pulle“ zu gewähren.

Die Chefin der Linksfraktion, Carola Bluhm, findet die jüngsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zwar „erstaunlich“ und ist sich nicht sicher, ob sie in Karlsruhe Bestand haben werden. Aber auch sie plädiert für eine pragmatische Lösung und sieht die Haltung ihrer Partei gestärkt, „die Besoldung in Berlin schneller und entschiedener zu erhöhen“. Vor allem die niedrigen Lohngruppen, die vom Bundesniveau besonders weit entfernt seien, sollten davon profitieren. Für Rot-Rot-Grün sei dies ein sehr wichtiges Thema, so Bluhm.

Angleichung ans Bundesniveau

Senator Kollatz-Ahnen und der Hauptpersonalrat (HPR) trafen sich am Dienstag zu einem ersten Gespräch, konkrete Ergebnisse gab es nicht. „Wir fühlen uns durch den neuen Gerichtsbeschluss bestätigt und hoffen, dass der Senat nicht darauf wartet, bis in Karlsruhe entschieden wird“, sagte die HPR-Vorsitzende Daniela Ortmann. Auch der Beamtenbund und die Gewerkschaften drängen darauf, dass sich die Landesregierung bewegt.

Es geht um die zügige Angleichung der Gehälter ans Bundesniveau, aber auch um die grundlegende Überarbeitung der Besoldungsstruktur im Land Berlin.

Die Karlsruher Richter hatten vor zwei Jahren einen Katalog von fünf Kriterien entwickelt. Wenn drei erfüllt sind, muss die Besoldung aufgebessert werden. Dann hätten die betroffenen Beamten wohl auch den Anspruch auf eine Nachzahlung. „Wir wünschen uns eine angemessene Kompensation“, sagt HPR-Chefin Ortmann. Das würde voraussichtlich einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.

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