Berliner Verwaltung: Die Beamten-Besoldung ist verfassungswidrig
Einige Berliner Beamte erhalten vergleichsweise zu wenig Gehalt. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort in der Sache.
Das Bundesverwaltungsgericht hält die Bezahlung der Berliner Beamten in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 (2260 bis 4145 Euro Grundgehalt, je nach Dienstjahren) für verfassungswidrig. Gleiches gilt für die Richterbesoldung in den Gruppen R1 bis R3 (3890 bis 7115 Euro Grundgehalt). Ob diese Einschätzung richtig ist, müssen nun die Richter in Karlsruhe entscheiden. Insgesamt acht Verfahren zur Besoldung in Berlin werden dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Beurteilung vorgelegt.
Trotzdem ist das Urteil aus Leipzig ein wichtiger Etappensieg für die Kläger. Es handelt sich um Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter im Dienst des Landes Berlin, die sich seit 2008 durch alle Instanzen gekämpft haben.
Das Bundesverwaltungsgericht widersprach mit seinem Urteil, das am Freitag verkündet wurde, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das keinen Anlass für eine verfassungsrechtliche Prüfung sah. Nach Ansicht der Leipziger Richter ist die Bezahlung in den genannten Besoldungsgruppen für die Jahre 2008 bis 2015 „zu niedrig bemessen“.
„Schlappe des Senats“
Sie berufen sich dabei auf Vergleichsmethoden, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben seien. Es lägen demnach ausreichende Indizien vor, „die eine umfassende Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen“.
So zeige der Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung, dass die Beamten und Richter des Landes Berlin deutlich niedrigere Einkünfte bezögen. Außerdem müsse sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung um mindestens 15 Prozent abheben. Diese Anforderung sei in Berlin nicht eingehalten worden.
Der Beamtenbund Berlin sprach von einer „Schlappe des Senats“ und forderte schon jetzt haushaltspolitische Konsequenzen. Die Gewerkschaft der Polizei hofft, dass auch das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Berliner Beamten entscheidet.