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In Berlin haben im vergangenen Jahr 913 Menschen im Gefängnis gesessen, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten.
© Paul Zinken/dpa

Haft nach Schwarzfahren und anderen Delikten: Mehr als 900 Menschen wegen nicht bezahlter Strafen in Berliner Gefängnissen

Wer nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Viele der Betroffenen sind Schwarzfahrer. Auch der Senat will, dass Fahren ohne Ticket keine Straftat mehr ist.

In Berlin haben im vergangenen Jahr 913 Menschen im Gefängnis gesessen, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten. Mehr als die Hälfte davon (494) waren Menschen, die Strafen wegen „Erschleichens von Leistungen“ nicht gezahlt hatten, wie aus der Antwort der Senatsverwaltung der Justiz auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Petra Vandrey hervorgeht. Etwa wiederholtes Schwarzfahren fällt unter das „Erschleichen von Leistungen“ und kann angezeigt und geahndet werden.

Vandrey forderte, das Erschleichen von Leistungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, das Delikt sollte zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Menschen, die wegen Schwarzfahrens oder anderer leichter Delikte nicht zahlen können, seien im Gefängnis nicht an der richtigen Stelle. „Sie brauchen Hilfe statt Freiheitsentzug“, sagte Vandrey.

Gefängnis kann durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden

Im Jahr 2018 traten laut Antwort noch 1067 Menschen die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe an. Darunter waren 587 Betroffene wegen „Erschleichens von Leistungen“, noch rund 90 mehr als im vergangenen Jahr. Dass jemand ins Gefängnis einrückt, weil er seine Geldstrafe nicht begleicht, ist laut Justiz immer das letzte Mittel. Geldstrafen werden vom Gericht mit Tagessätzen festgelegt, die sich am Einkommen des Betroffenen orientieren.

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Die Gefängnistage können aber durch gemeinnützige Arbeit wie Malern, Renovieren unter Anleitung oder Pflege von Parks und Grünanlagen ausgeglichen werden. Nach noch nicht vollständigen Angaben für 2019 wurden demnach knapp 52.400 Hafttage vermieden.

Häftlinge kosten Geld

Das spart auch der Justiz Kosten. Ein Hafttag schlägt mit etwa 160 Euro zu Buche. Gemeinnützige Arbeit ist laut Antwort bei 440 Einrichtungen möglich, die eine Vereinbarung mit den Sozialen Diensten der Justiz geschlossen haben.

Im Berliner Frauengefängnis tilgten laut Justiz im Vorjahr 120 Betroffene knapp 1950 Tagessätze. 2018 nahmen hingegen 41 Frauen an dem Tilgungsmodell „Day-by-Day“ teil und arbeiteten so rund 1060 Tagessätze ab.

Grünen-Abgeordnete Vandrey forderte, die Dauer der Ersatz-Haft zu verkürzen. Damit könnten die Kosten reduziert werden. Bisher werde ein Tagessatz der Geldstrafe, die nicht geleistet wird, in einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe umgerechnet, so Vandrey. Ihrer Meinung nach sollten aber zwei Tagessätze einem Tag Haft entsprechen. (dpa)

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