"Unklares Gesetz": Medienrat rügt Airbnb-Werbung
Das Unternehmen machte öffentlich Front gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot. Das sei ein Verstoß gegen das Verbot politischer Werbung.
Von Ralf Schönball
Die Werbung für das „Home Sharing“ durch den Online-Vermittler von Ferienwohnungen Airbnb verstößt gegen das Verbot politischer Werbung im Rundfunk nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Dies teilte der Medienrat am Mittwoch mit.
Die im Radio ausgestrahlte Werbung versuche Einfluss „auf die politische Willensbildung“ zu nehmen, indem sie das Gesetz über das Zweckentfremdungsverbot „unklar“ nenne und dessen Veränderung fordere. Werbung politischer Art ist wegen der Gefahr nicht zulässsig, dass Gruppierungen durch den Ankauf von Werbezeiten die öffentliche Meinung beeinflussen.
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