Polizeieinsatz bei Berlin-Wahl: Maskengegner-Regelung löst Konflikte im Wahllokal aus
In einem Wahllokal muss die Polizei anrücken. Ein Wahlhelfer berichtet, das Wahlamt habe ihm später vorgeworfen, den Vorfall öffentlich gemacht zu haben.
Beim Wahlgang waren die Wähler:innen in Deutschland aufgefordert Wahlschein, Ausweisdokument und ihre Maske mitnehmen – denn die Maskenpflicht galt auch am Superwahltag. Doch die Richtlinien der Landeswahlleitung besagten auch, dass Maskengegner:innen ihr Wahlrecht nicht verwehrt werden dürfe.
Ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht hat die Wählenden davon entbunden, im Wahllokal eine Maske aufsetzen zu müssen. Dann musste genügend Abstand eingehalten werden, dafür sollten die Wahlvorstände individuelle Regelungen finden.
Zum Teil haben die Menschen dann im leeren Lokal gewählt, wie Wahlhelfer:innen berichten.
Diese Regelung sorgte auch für Konflikte: Der Berliner Autor Stefan Stuckmann war stellvertretender Wahlvorstand in einem Wahllokal in Moabit und berichtet, zwei Frauen seien mit einem entsprechenden Attest ins Wahllokal gekommen. Er habe den beiden, wie in der Schulung vom Wahlamt empfohlen, angeboten wiederzukehren, wenn das Wahllokal leer wäre.
Nachdem die beiden das verweigert hätten, habe Stuckmann die Polizei gerufen. Die zwei Beamten hätten gegenüber dem Wahlvorstand geäußert, das Wahlrecht der Frauen mit Zwang durchzusetzen, schreibt Stuckmann auf Twitter.
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Der Wahlvorstand habe daraufhin das volle Wahllokal geräumt, damit die Maskenverweigerinnen wählen können. Auf Rückfrage dementierte eine Sprecherin der Polizei, dass die Beamten Zwang angedroht hätten oder den Wahlvorstand unter Druck gesetzt hätten.
Das Wahllokal sei zu diesem Zeitpunkt nicht voll gewesen. Man habe das Wahllokal leer laufen lassen, und dann die Frauen wählen lassen.
Wahlhelfer Stuckmann berichtet weiter, später noch vom Wahlamt gerügt worden zu sein, weil er Vorgänge aus dem Wahlvorstand verraten hätte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt wären. Was daran geheim sein soll, könne er nicht nachvollziehen. Das Wahlamt dementiert, eine Rüge ausgesprochen zu haben. Das Bezirksamt und die Bezirkswahlleiterin hätten über den Tweet gesprochen, aber keine Rüge erteilt.
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Wie nun der Begriff "Rüge" interpretiert wird von den einzelnen Parteien: Der Wahlvorstand bezeichnet die Aussage des Wahlamts zum Tweet nicht als Rüge. Dennoch habe das Wahlamt am Telefon sich über den Tweet von Stuckmann beschwert.
Der Wahlvorstand findet die Reaktion des Amtes etwas überzogen, und sehe nicht dass Stuckmann in seinen Tweets Absprachen aus dem Wahlvorstand verraten hätte. In seinen Augen hat Stuckmann nichts Geheimes öffentlich gemacht.