Er hatte Beamte mit einer Axt bedroht: Mann stirbt nach Polizeischüssen
Er hatte die Beamten mit einer Axt bedroht, die daraufhin auf ihn schossen: Ein 50-Jähriger ist am Freitag im Krankenhaus daran gestorben. Dabei galt er zunächst als außer Lebensgefahr.
Der Mann, der Anfang Oktober schwer bewaffnet in der Antwerpener Straße in Wedding unterwegs war und hinzugerufene Polizeibeamte bedrohte, ist tot. Er wurde von den Beamten mit mehreren Schüssen schwer verletzt und verstarb nun infolge seiner Verletzungen.
Nach einer Notoperation galt er zunächst als außer Lebensgefahr. Wie die Polizeipressestelle mitteilte, sei er am Freitag gegen 14 Uhr 20 in einem Krankenhaus verstorben.
André C. war mit zwei Messern und einer Axt bewaffnet, als er am Samstag, den 6. Oktober von den Polizisten schwer verletzt wurde. Er kam zur Behandlung in eine Klinik, das Klinikum informierte die Polizei am Freitagabend über den Tod des Mannes.
Die genaue Todesursache soll eine Obduktion klären, die der Polizei zufolge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am kommenden Montag durchgeführt werden soll. Nach den umstrittenen Schüssen von Polizisten auf den 50-Jährigen in Wedding hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass C. bereits im Oktober 2011 seine Wohnung in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) angezündet haben soll.
Hinweise auf ein Verfahren wegen schwerer Brandstiftung, das in Schwerin gegen ihn läuft, hatten die Beamten kürzlich bei der Wohnungsdurchsuchung des Mannes in Berlin gefunden. Dies hatte ein Justizsprecher bestätigt. Der Mann soll „massiv psychisch auffällig sein“, sagte ein Ermittler. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gegen zwei Beamte wird wegen der Schüsse wegen versuchten Totschlags ermittelt. Nachdem auf einem Video im Internet zu sehen war, wie die Polizei gegen den am Boden liegenden Mann vorgegangen ist, hatte es heftige Kritik gegeben. Grünen-Politiker Benedikt Lux beantragte, dass Innensenator Frank Henkel (CDU) und die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss am 22. Oktober zu dem „möglichen Exzess“ der Beamten Stellung nehmen sollen.
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