Berlin-Kreuzberg: Mann nach Angriff auf Rettungskräfte auf Bewährung verurteilt
Ein 38-Jähriger hatte im Januar zwei Sanitäter in der Waldemarstraße angegriffen. Heute hat das Amtsgericht Tiergarten das Urteil gesprochen.
Böller flogen in Richtung der Rettungskräfte: Zehn Monate nach einem Angriff auf Sanitäter in der Waldemarstraße in Kreuzberg wurde dem 38 Jahre alten Randalierer der Prozess gemacht. Sven J., der ohne Job ist und „gern bastelt“, zeigte sich vor dem Amtsgericht Tiergarten am Freitag voller Reue und ohne Erinnerung. „Ich hatte viel Alkohol getrunken“, erklärte er. Deprimiert sei er gewesen, weil ihn kurz zuvor seine Freundin verlassen hatte. Er ließ seinem Frust freien Lauf. „Es war nicht auf die Sanitäter gemünzt. Sie waren einfach vor Ort.“
Die Rettungssanitäter waren im Einsatz, um einer Person mit Atemnot zu helfen. „Als wir in die Straße einbogen, flog der erste Böller“, schilderte einer der beiden Männer nun als erster Zeuge. Der 29-Jährige stieg aus und forderte den Angreifer auf, dies zu unterlassen. „Da warf er den nächsten Böller, pöbelte und beleidigte uns.“ Noch ein weiterer Knaller flog. „Dann ließ er die Hose runter und wollte auf den am Wagen abgestellten Defibrillator urinieren.“ Sein Kollege habe das verhindern wollen. „Da spuckte er ihm ins Gesicht.“
Beide Sanitäter erlitten ein Knalltrauma. „Ich hatte ein Fiepen auf einem Ohr“, erklärte der Zeuge. Der Angeklagte habe verbotene „Polenböller“ geworfen. Durch den Randalierer hätte sich die Hilfe für den Patienten um etwa 15 bis 20 Minuten verzögert.
Sven J. wurde der Polizei übergeben. Beamte fanden in seiner Wohnung gefährliche Pyrotechnik. 28 „China-Cracker“ hatte J. mit Klebeband fixiert. „Ein Experiment, das nicht funktionierte“, sagte nun der Angeklagte.
Angriffe auf Rettungskräfte und Polizisten sind trauriger Alltag geworden. Auf Initiative der Bundesregierung wurden die Strafen für solche Delikte 2017 verschärft. Sven J., der keine Vorstrafe hat, wurde der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, des tätlichen Angriffs auf Hilfeleistende eines Rettungsdienstes sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung verhängte die Richterin. Darüber hinaus soll er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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