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Traditionshaus in Berlin. Das Westin Grand in der Friedrichstraße.
© Doris Spiekermann-Klaas
Update

Westin Grand verklagt Berlin: Luxushotel ist Bettensteuer zu teuer

Die Bettensteuer ist nicht geheuer: Wegen der so genannten City Tax zieht ein Fünf-Sterne-Haus von der Friedrichstraße vors Gericht. Immerhin will Finanzsenator Nußbaum bald ein Steuergeheimnis dazu lüften.

Auch in Berlin ziehen die Hotels nun gegen die neue Bettensteuer vor Gericht. Stellvertretend für die Branche hat das Hotel Westin Grand Klage gegen die sogenannte City Tax eingereicht, wie Hoteldirektor Rainer Bangert mitteilte. Die Steuer sei eine Belastung für die Hoteliers und eine Zumutung für die Gäste. Das Land hatte die Übernachtungssteuer im Januar eingeführt – wie bundesweit zahlreiche Kommunen in den vergangenen Jahren. Die Steuern sind rechtlich unterschiedlich ausgestaltet, weshalb Gerichte bisher einzelne Bettensteuern kippten, andere bestätigten. Ein Sprecher des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg in Cottbus sagte am Freitag, dass es ein erstes Verfahren zur Berliner Bettensteuer gebe. Wann verhandelt wird, ist aber noch offen.

Berlin will vom Touristenansturm profitieren

Hotels in der Hauptstadt müssen vom Übernachtungspreis der Privatreisenden fünf Prozent an das Land abführen. Das Land will vom Touristenansturm profitieren, Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) verspricht sich zusätzliche Einnahmen von 25 Millionen Euro im Jahr. Für Geschäftsreisen wird die Steuer nicht fällig. Erklären Sie einmal einen Gast, warum er fünf Prozent mehr zahlen soll als der Gast neben ihm“, kritisierte Bangert. „Da ist der Ehrliche der Dumme“, sagte der Kieler Rechtsprofessor Florian Becker. Er hat die Berliner Klage gemeinsam mit der Hamburger Kanzlei Roser verfasst. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen sagte am Freitag, Klagen seien zu erwarten gewesen. „Am Ende werden darüber die Gerichte entscheiden.“ Bis zum 30. Juni wird die Verwaltung das Abgeordnetenhaus über die bisherigen Einnahmen aus der Steuer informieren.

Berlin folgt dem Bundesverwaltungsgericht, das 2012 pauschale Bettensteuern in Bingen und Trier gekippt hatte und forderte, private und berufsbedingte Übernachtungen zu trennen. Bestätigt wurden dagegen von Finanzgerichten die Bettensteuern in Hamburg und Bremen. Dort wird der Bundesfinanzhof das letzte Wort haben. Hotelchef Bangert beklagte auch den Verwaltungsaufwand. Sein Haus benötige wegen der Steuer eine zusätzliche Arbeitskraft. Auch der Hotel- und Gaststättenverband, der wie in den übrigen Kommunen auch die Berliner Klage unterstützt, warnt vor übermäßigen Belastungen vor allem für die vielen Mittelständler in der Branche.

Paris, Rom oder Barcelona erheben Bettensteuern

Die Übernachtungszahlen in Berlin haben sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im vergangenen Jahr buchten die Besucher 26,9 Millionen Übernachtungen, ein Plus von 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch andere europäische Touristenmagnete wie Paris, Rom oder Barcelona erheben Bettensteuern. In Deutschland sind es neben Städten wie Köln und Hamburg auch kleinere Kommunen wie Weimar und Freiburg. Auch in Potsdam wird darüber schon lange debattiert.

Der Jurist Becker führt mehrere Argumente gegen die Berliner City Tax an: Die Landessteuer ähnele der bundesweiten Umsatzsteuer, was unzulässig sei. Es widerspreche zudem der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, wenn sich ein Land das Geld hole, das frei wurde, als die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen gesenkt hatte. Und die Hotels müssten Daten ohne ausreichende rechtliche Daten ihrer Gäste aufnehmen und weitergeben. (dpa/Tsp)

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