Kampagne zum Mietendeckel: Lompscher will „breit und unparteiisch“ informieren
Der Senat plant eine Informationskampagne zum Mietendeckel. Die parlamentarischen Beratungen über das umstrittene Gesetz beginnen Mitte Januar.
Es ist eines der umstrittenen Gesetzesvorhaben des gerade begonnenen Jahres. Am 15. Januar beginnt die parlamentarische Beratung des Mietendeckel-Gesetzes, im Februar soll es beschlossen werden, im März in Kraft treten. Ob das alles so klappt und vor allem, ob das Gesetz der gerichtlichen Überprüfung standhält, ist unsicher. Es wird wegweisend für die rot-rot-grüne Landesregierung sein.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) teilte nun mit, sie plane eine große Informationskampagne. Aufgabe des Senats sei, die Mieter- wie Vermieterseite „im Zuge des Gesetzesvorhabens breit und unparteiisch zu informieren“, sagte Lompscher der Deutschen Presse-Agentur. „Das werden wir auch tun. Denn es ist ein Gesetz, das sehr weitgehende und sehr tiefgehende Wirkung entfaltet.“
„Auf verschiedensten Kanälen“ will Lompscher über die unterschiedlichen Aspekte des Mietendeckels informieren, zum Beispiel darüber, welcher Teil wann in Kraft tritt. Aber auch die Risiken sollen eine Rolle spielen. Denn noch ist völlig offen, ob der Mietendeckel der juristischen Prüfung standhält. Mehrere Klagen sind bereits angekündigt, vor allem von den Oppositionsparteien CDU und FDP. Sie wollen verhindern, dass der Mietendeckel in Kraft tritt.
Auf die Mieter könnten deswegen unter Umständen Nachzahlungen zukommen, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder zumindest Teile davon kassiert. Besonders umstritten ist die Möglichkeit der Mietsenkungen.
Lompscher will sich mit Mieterorganisationen abstimmen
Senatorin Lompscher kündigt nun an, sie wolle sich bei der Kampagne mit Mieterorganisationen abstimmen. Einbezogen würden zudem die bezirklichen Mieterberatungen. Deren Mittel seien mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 aufgestockt worden. Schon jetzt sei das Interesse an der Mietendeckel-Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung groß, auf der Bürger via Mail auch Fragen stellen können. „Und ist klar, dass wir dieses Angebot noch ausweiten müssen.“
Auf der Website stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel werden bereits jetzt viele Fragen zum Mietendeckel beantwortet. Dort steht aber auch einleitend: „Bitte beachten Sie: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) liegt derzeit nur im Entwurf vor. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss dieses Gesetz zunächst beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren jederzeit geändert werden. Insofern sind die nachfolgenden Erläuterungen lediglich als Information über den derzeitigen Entwurfsstand zu verstehen.“
Die rot-rot-grüne Landesregierung will die Mieten für etwa 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein – allerdings erst neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2020. Vermieter haben laut Gesetzentwurf bestimmte Informationspflichten gegenüber ihren Mietern.
Wirtschaftsverbände befürchten, dass Investoren abgeschreckt werden
Wirtschaftsverbände kritisieren das bundesweit bisher einmalige Vorhaben scharf. Sie befürchten unter anderem, dass dadurch Investoren abgeschreckt werden und der Wohnungsbau sowie Modernisierungen ausbleiben. (mit dpa)