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Geblitzt. Viele Raser lassen sich auch von stationären Messgeräten nicht stoppen.
© Daniel Karmann/dpa

Mehr Raser während Corona in Berlin: Leere Straßen, volle Rücksichtslosigkeit

Sie rasen rücksichtslos durch die Stadt, meist junge Männer, die sich in hochmotorisierten Autos Rennen liefern. In der Corona-Zeit nahm die Zahl der Vorfälle zu.

Auf den Straßen der Hauptstadt sind seit den Corona-Beschränkungen verstärkt Raser gestellt worden. Seit April sei die Zahl von Ermittlungsverfahren wegen verbotener Autorennen signifikant gestiegen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit.

Die Beschuldigten seien meist männlich und zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Verfahren werden bei der Amtsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft geführt

„Der Verfolgungsdruck muss für die Raser spürbar sein“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Die Strafverfolgung trage zur Verkehrssicherheit bei. „Allen muss klar sein: Wenn jemand mit 150 Kilometern pro Stunde durch die Stadt rast, dann ist das so, als würde er mit einer Schrotflinte um sich schießen.“ In beiden Fällen stünden Gesundheit und das Leben anderer Menschen auf dem Spiel.

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Während von Januar bis März dieses Jahres pro Woche im Schnitt 10 bis 15 Ermittlungsverfahren neu hinzukamen, gingen die Zahlen demnach seit Mitte April nach oben. Bisheriger Höhepunkt war die Woche vom 20. bis 26. April mit 32 neuen Ermittlungsverfahren. Zu diesen Taten kam es demnach in der Woche vor Ostern.

Seit dem 13. April nahmen die Strafverfolger bis jetzt (Stand 24. Mai) 109 neue Raser-Fälle auf. Zu den Gründen sagte ein Sprecher der Justizverwaltung, wegen der Kontaktsperren mit weniger Verkehr auf den Straßen sei schlichtweg mehr Raum für „Rennaktivitäten“ gewesen. Mittlerweile setzt die Polizei auch Hubschrauber ein.

Rasern droht Gefängnis

Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind in Paragraf 315d des Strafgesetzbuches geregelt. Wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, muss demnach bei einer Verurteilung mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft.

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Der Leiter der Spezialabteilung für Verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft, Andreas Winkelmann, erklärte, in der Mehrzahl der Fälle seien die Tatfahrzeuge als Beweismittel zunächst beschlagnahmt worden. Oft seien es Verdächtige, die vor einer Polizeikontrolle fliehen wollten, weil sie entweder keine Fahrerlaubnis oder Alkohol und Drogen intus hatten.

In einem dpa-Gespräch hatte der Erste Oberamtsanwalt im Dezember gesagt, meist treffe es die jungen Männer schon, wenn ihr Führerschein eingezogen wird. Die Berliner Amtsanwaltschaft ist neben der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde, die Delikte im Straßenverkehr sowie Kleinkriminalität in eigener Zuständigkeit bearbeitet. (dpa)

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