Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Lebenslange Haft für mutmaßlichen "Maskenmann" gefordert
Am 53. Tag des Maskenmann-Prozesses hat die Staatsanwaltschaft ihr mehrstündiges Abschlussplädoyer gehalten. Sie sieht den Angeklagten Mario K. in vier Tatbeständen für schuldig.
Der ehemalige Dachdecker Mario K. hatte wenig Geld, er lebte in einem Zelt irgendwo im Wald, einmal trank er sogar Seewasser. Aber vor wenigen Jahren kaufte er sich ein Nachtsichtgerät. Ein Nachtsichtgerät? Ein armer Mann? Wozu? Für Staatsanwalt Jochen Westphal gibt es nur eine Erklärung: „Mario K. wollte sein Opfer ausspähen.“ Das Nachtsichtgerät ist für Westphal ein Indiz unter der Masse weiterer Indizien. Und sie alle belasten seiner Ansicht nach Mario K., den Angeklagten im Maskenmann-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Oder. Am Mittwoch forderte Westphal nach 53 Verhandlungstagen eine lebenslange Haftstrafe für den 47-jährigen K., wegen versuchten Mordes, versuchter Tötung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung.
Ein Opfer von Mario K. ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Berliner Investment-Banker T., den Mario K,. in Storkow entführt haben soll. Außerdem soll er die Frau eines Berliner Immobilienunternehmer in Bad Saarow niedergeschlagen und bei einem späteren Überfall auf deren Tochter geschossen haben. Beim Versuch, der Tochter zu helfen, wurde ein Wachmann niedergeschossen und ist seither querschnittsgelähmt. Der maskierte Täter in allen drei Fällen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft: Mario K.
Westphal zitierte viele Zeugen
Westphal hat lediglich Indizien gegen den Angeklagten, aber davon seiner Ansicht nach eine ganze Flut. Das Kajak zum Beispiel, mit dem T. entführt wurde und das auch beim Überfall in Bad Saarow im Spiel war. Eine Zeugin habe den Angeklagten am Tag des Überfalls in Bad Saarow im Kajak gesehen, und zwar in Tatortnähe. Überhaupt sei ein Kajak als Tatwerkzeug „sehr speziell“. K., wegen Brandstiftung vorbestraft, habe schon früher bei Straftaten ein Kajak benützt. In Bad Saarow und in Storkow hatte der Täter eine Pistole der Marke Ceska. Westphal zählte auf, dass Mario K. in seinem Schützenverein bald ausschließlich mit einem solchen Waffentyp geschossen habe und in seinem Klub exakt jener Munitionstyp zu bekommen war, der an den Tatorten gefunden wurde.
Mario K. lebte auf einer Schilfinsel, dort fand die Polizei vor Jahren eine Karte, auf der Ort markiert waren. Wie sich herausstellte, waren es Punkte in völlig unwegsamem Gelände. Westphal: „Die Art dieser Orte entsprechend zu 100 Prozent jenem Gelände, auf dem später der entführte Unternehmer T. abgelegt wurde.“ Westphal zitierte auch viele Zeugen, die übereinstimmend beschrieben hätten, dass der Täter ungefähr die Größe des Angeklagten K. besessen habe. Die Unternehmersgattin P. hatte erklärt, sie erkenne den Angeklagten an seinem Mund, seinen Augen, seinem linken abstehenden Ohr und seiner ungewöhnlichen Kopfform wieder.
Knieverletzung sei keineswegs entlastend
Auch die Knieverletzung des Angeklagten ist für den nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keineswegs entlastend. Polizisten hatten den Angeklagten observiert. Eine Herausforderung. Mario K. legte am Tag 100 Kilometer auf dem Rad zurück, er kletterte auch steile Böschungen hoch. Zudem hätte K. frühere Arbeitskollegen erklärt, sie hätten keine Beeinträchtigungen erkannt, als K. als Dachdecker gearbeitet hätte.
Ins Bild passte für Westphal, dass der Täter nach dem Überfall auf die Unternehmersgattin P., bei der ein Personenschützer niedergeschossen wurde, nicht davonrannte, sondern nur wegging. „Der Täter konnte gar nicht wegrennen, weil ihm das nicht möglich war“
„Er hat sich Alibis erschleichen wollen“
Und dann, sagte Westphal, sei Mario K. auch noch mit Lügen aufgefallen. Seiner Bewährungshelferin teilte der Angeklagte mit, er werde zum Arbeiten nach Griechenland gehen, just in jenem Zeitraum, in dem die Überfälle in Bad Saarow stattfanden. In Griechenland sei K. aber nie gewesen. Einen Brief, in dem er der Führungsaufsicht seine angeblich aktuelle Adresse in Griechenland mitteilte, hatte er in Berlin eingeworfen. Für Westphal ist die Sachlage klar: „Er hat sich Alibis erschleichen wollen.“
Den Vorwurf, es seien entlastende Hinweise auf K. entfernt worden, wies Westphal scharf zurück. Der Vorwurf war in der Haupverhandlung laut geworden. „Es gab keine entlastende Hinweise. Und wo nichts ist, kann auch nichts entfernt werden.