Maskenmann-Prozess: Kein Zweifel an dem Angeklagten
Der Staatsanwalt stützt mit seinem Plädoyer im Maskenmann-Prozess die Aussagen des Unternehmers T. und glaubt an dessen Entführung. Sein Plädoyer begann er aber erstmal damit, den Medien vorzuwerfen, sie hätten T. „als Lügner und Betrüger“ vorverurteilt.
Irgendwo auf einer kleinen Schilfinsel im Storkower See saßen im Oktober 2012 zwei Männer mit einem besonderen Problem: Der eine Mann hatte den anderen entführt, das Opfer hatte einen Brief mit den Lösegeldforderungen schreiben müssen, aber nun stand eine bedeutsame Frage im Raum: Welche Postleitzahl hat Storkow? Nach Storkow, zur Familie des Entführten, sollte der Brief. Das Opfer wusste die Zahl nicht, der Täter auch nicht.
Staatsanwalt: Solche Details erfindet man nicht
Slapstick quasi. Erfindet man so ein Detail bei der Vernehmung durch die Polizei? Für Jochen Westphal, Staatsanwalt im Maskenmann-Prozess, ist die Antwort klar: So etwas erfindet man nicht. So eine realsatirische Szene spricht für die Glaubwürdigkeit einer Erzählung. Und letztlich ist sie für Westphal ein Beweis von vielen, dass die Entführung tatsächlich stattgefunden habe. Der Staatsanwalt hat am Freitag im Saal 7 des Landgerichts Frankfurt (Oder) mit seinem Plädoyer begonnen, am 29. April wird er es fortsetzen. Am Freitag stand zunächst die Frage im Mittelpunkt, wie glaubwürdig der Unternehmer T. ist, der angibt, im Oktober 2012 entführt worden zu sein.
Verteidiger glaubt nicht an die Entführung
Die Verteidigung hat Zweifel an der Entführungsgeschichte. Sie vertritt den Angeklagten Mario K., der nicht nur T. entführt, sondern im August und im Oktober 2011 in Bad Saarow die Familie eines Immobilienunternehmers überfallen, dabei dessen Frau mit Schlägen verletzt und zudem einen Bodyguard niedergeschossen haben soll. Der Wachschützer ist seither querschnittsgelähmt. Mario K. bestreitet die Vorwürfe.
Mit vielen Beispielen erklärte Staatsanwalt Westphal, weshalb er dem Unternehmer T. und seiner Entführungsgeschichte glaubt. Die ist derartig kompliziert und ungewöhnlich, dass allein schon dieser Umstand für eine Glaubwürdigkeit spreche. „Ein Lügner erzählt keine komplizierte Geschichte, weil er nicht möchte, dass nachgehakt wird.“ T. dagegen habe immer wieder Einzelheiten erzählt, die man sich nicht ausdenken könne. Und: „Er wurde tagelang vernommen, aber er hat dabei keinen einzigen Widerspruch erzählt.“ Es habe keine längeren Denkpausen gegeben.
Lösegeldbrief passte nicht ins Marmeladenglas
Und T. berichtete eine Fülle abseitiger Detail wie zum Beispiel die Geschichte mit dem Marmeladenglas. Der Lösegeldbrief sollte in ein Marmeladenglas gesteckt werden, das Glas allerdings war zu klein, das Papier passte nicht rein. „Warum sollte sich jemand solche Einzelheiten ausdenken“, sagte Westphal. Ein Lügner würde vielmehr eine viel einfachere Geschichte erzählen.
Sein Plädoyer begann der Staatsanwalt allerdings „mit persönlichen Anmerkungen“. Und in denen warf er Medien vor, den Unternehmer T. „als Lügner und Betrüger vorverurteilt“ zu haben. Es habe eine „mediale Hetzjagd“ auf T. stattgefunden, wie er sie noch nie erlebt habe. Aber auch einzelne Zeugen hätten ohne fachliche Kenntnisse versucht, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Damit meinte er eine als vermeintliche Sachverständige geladene Kriminologin sowie mehrere Polizisten. Die Kriminologin wurde vom Gericht wegen in diesem Fall kompletter Inkompetenz rundweg abgelehnt, die Polizisten hatten Zweifel an der Entführung geäußert, nach Ansicht des Staatsanwalts allerdings als Beleg lediglich ihr Bauchgefühl angegeben. „Und das reicht nicht.“
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Verfahren gab es Kritik an der Polizei. Der Vorwurf lautete, es sei im Fall T. schlampig ermittelt und kritische Fragen unterbunden worden. Die Staatsanwaltschaft betont allerdings, dass es aus ihrer Sicht letztlich keine belastbaren Punkte dafür gegeben habe, dass die Anklage gegen Mario K. hätte abgeändert werden müssen.
Frank Bachner
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