Klage gegen Privat-Taxi-Service in Berlin: Landgericht verbietet Chauffeur-Dienst "Uber"
Erst vor wenigen Tagen hatte der Tagesspiegel die App getestet - jetzt stoppte das Berliner Landgericht den Privat-Taxi-Dienst "Uber" in Berlin. Im Eilverfahren wurde eine einstweilige Verfügung erlassen.
Streit zwischen alter und neuer Geschäftswelt in Berlin: Ein Taxibetrieb hat ein Verbot des Chauffeur-Dienstes Uber erwirkt. Er will die einstweilige Verfügung aber nicht vollstrecken, weil er hohe Schadenersatz-Forderungen fürchtet. Das US-Start-up will seinen Dienst wie bisher anbieten. Es ist der jüngste Zusammenstoß zwischen Uber und der Taxi-Branche nach ähnlichen Konflikten in mehreren US-Städten, Paris und Brüssel.
Das Berliner Landgericht erließ in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Uber. „Ihnen wurde untersagt, in Berlin diese App zu nutzen“, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Die Firma vermittelt über eine Handy-App Fahrer mit Mietwagen. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte dagegen geklagt, weil er in dem Angebot einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Uber betont stets, man biete selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungs-Plattform zur Verfügung.
Ein Mietwagen dürfe zum Beispiel nicht im Stadtgebiet auf Kundensuche gehen, sagte dagegen Richard Leipold von der Berliner Taxivereinigung. Das sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Das Gericht teilte in dem Eilverfahren seine Bedenken. Mietwagen müssten zu ihrem Betriebssitz zurückfahren, wenn sie einen Fahrauftrag erledigt hätten, heißt es in dem Urteil (Az.: 15 0 43/14).
Leipold betonte zugleich selbst, dass er eventuelle Verstöße von Uber nicht verfolgen werde. Ihm drohten massive Schadenersatzforderungen der US-Firma, wenn das Berliner Urteil eventuell Jahre später aufgehoben werde sollte - und er habe als Einzelbetrieb geklagt. „Deshalb kann ich die einstweilige Verfügung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollstrecken.“
Uber kündigte dennoch an, gegen die Entscheidung vorzugehen. „Wir werden hier alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen“, sagte Deutschland-Manager Fabien Nestmann. Sollte Uber seinen Dienst in Berlin weiter anbieten, drohen dem Unternehmen laut Urteil Ordnungsgelder von bis zu 250 000 Euro.
Die Verfügung betrifft nur den Chauffeur-Service von Uber. Um den diese Woche in München gestarteten Service UberPOP, über den auch Privatleute ihre Fahrdienst anbieten können, geht es dabei nicht. Zuletzt spürte Uber Gegenwind in Belgien. Ein Gericht in der Hauptstadt Brüssel verbot dem Unternehmen in der vergangenen Woche, Mitfahrgelegenheiten unter Privatpersonen zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlungen drohten Strafen von 10 000 Euro. Die EU-Kommissarin für Digitales, Neelie Kroes, zeigte sich entrüstet über das Brüsseler Urteil. (dpa)
Einen Praxistest des Fahrdiensts lesen Sie hier.
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