Nach Aufhebung des Mordurteils: Kudamm-Raser könnte frei kommen
Der Anwalt eines der Kudamm-Raser hat die Aufhebung des Haftbefehls seines Mandanten beantragt. Der Angeklagte sitze seit zwei Jahren in Untersuchungshaft.
Erst hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil aufgehoben, nun könnte einer der beiden Kudamm-Raser aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das will jedenfalls der Anwalt des Rasers erreichen. Er hat nun beim Landgericht Berlin die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Einen entsprechenden Bericht der „Berliner Morgenpost“ bestätigte am Abend das Anwaltsbüro auf Anfrage. Der Mandant sitze seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Eine weitere Inhaftierung stünde in keinem Verhältnis zu der neu zu erwartenden Strafe.
Der BGH hat am 1. März eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben. Das hatte im Februar 2017 erstmals überhaupt in Deutschland Raser, die bei einem Autorennen einen anderen Menschen getötet haben, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln, die beiden Angeklagten können auf eine mildere Strafe hoffen.
Der BGH befand, dass das Landgericht im ersten Urteil den unbedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet habe – das betraf auch die direkte Mittäterschaft des zweiten Fahrers, der nun auf Antrag des Anwalts entlassen werden soll. Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit Tempo 170 über den Kurfürstendamm gerast, ignorierten mehrere rote Ampeln und töteten dabei einen 69-jährigen Mann.