Berliner Verkehr: Kritik an Elektro-Rollern wird lauter
Elektrokleinstfahrzeuge könnten bald auf Gehwegen fahren. Der Protest dagegen nimmt zu. Selbst im Verkehrsministerium fühlt man sich damit nicht ganz wohl.
Die Kritik an der geplanten Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen wird lauter. Neben Rad- und Fußgängerverbänden warnt auch der Unfallforscher Siegfried Brockmann vor Gefahren durch die neuen Fahrzeuge. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will die Verordnung im Frühjahr erlassen. Dann sollen zunächst E-Roller ohne Sitz mit bis zu 20 km/h auf Radwegen fahren dürfen – oder auch auf Gehwegen, die mit dem Schild „E-Fahrzeuge frei“ markiert sind. Dagegen wehren sich der Fußgängerverein FUSS und der Radfahrerverband ADFC.
Beistand bekommen sie nun von Brockmann. Er ist Leiter bei der Unfallforschung der Versicherer (UdV) und hält die Freigabe von solchen Fahrzeugen für den Gehweg für einen „Dammbruch“: „Wenn man das aufweicht, ist die Schutzfunktion für den Fußgänger auf seiner Verkehrsfläche in Gefahr.“ Brockmann befürchtet viele Unfälle durch E-Fahrzeuge: „Selbst wenn die Unfallzahlen proportional zur Verbreitung sind, aber dabei überwiegend Fußgänger verletzt werden, ist das nicht hinnehmbar.“ E-Fahrzeuge sollten laut Brockmann ausschließlich auf dem Radweg fahren: „Auf dem Gehweg haben sie nichts zu suchen.“
Ausnahmeverordnung besonders kritisch
Besonders kritisch sieht der Unfallforscher die geplante Ausnahmeverordnung für E-Fahrzeuge ohne Lenkstange wie Hoverboards, E-Skateboards und One-Wheeler. „Bei diesen Geräten bin ich der Meinung, man sollte sie überhaupt nicht zulassen“, sagt Brockmann. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Ausnahmeverordnung dagegen noch im ersten Halbjahr 2019 erteilen. Aktuell werde noch an der Frage gearbeitet, wo die E-Fahrzeuge ohne Haltestange fahren sollen, teilt das BMVI mit. Da sie von der Bundesanstalt für Straßenwesen aber bereits als zu gefährlich auf Straßen und Radwegen eingestuft wurden, bleibt nur der Gehweg.
Dass dies ein großes Risiko darstellt, ist auch dem Verkehrsministerium bewusst. In der Fragestunde des Bundestags am 30. Januar gab der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Enak Ferlemann, in seinem Haus „große Sicherheitsbedenken“ bezüglich der E-Fahrzeuge zu. „Ich habe bei Inaugenscheinnahme in Städten, in denen die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge schon erfolgt ist, erkannt, welche hohen Unfallrisiken die häufig sehr jungen Fahrer mit diesen doch sehr schnellen Geräten teilweise eingehen.“
Wo sollen die Fahrzeuge fahren?
Ferlemann führte weiter aus: „Nehmen Sie einmal eine Großstadt wie Berlin: Da können Sie davon ausgehen, dass innerhalb von wenigen Wochen Tausende dieser Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind und auch kreuz und quer fahren. Es sind in der Regel Jugendliche oder junge Leute. Freie Mobilität, am Gashahn drehen – das ist ein schönes Spielzeug." Doch dabei könne es „zu erheblichen Gefährdungen nicht nur des Fahrers selbst, sondern auch anderer Personen kommen.“
Die Kernfragen seien: Wo sollen diese Fahrzeuge fahren? Und braucht man einen Versicherungsschutz oder nicht? Man müsse sich gut überlegen, ob sie auf der Straße fahren sollen, ob in Konkurrenz zu den Radfahrern auf den Radwegen oder ob sie gegebenenfalls Gehsteige in Anspruch nehmen sollen, „wo es dann zu einer Korrelation mit den Fußgängern kommt. Trivial ist diese Frage nicht, und deswegen beschäftigt sie uns auch.“
Man müsse hier genau abwägen, so Ferlemann, „nicht, dass wir in einem Jahr gefragt werden: Wie konntet ihr das zulassen? Habt ihr die Problematiken nicht gesehen?“ Beim Versicherungsschutz gehe es weniger um die Frage des Selbstschutzes, eher um den Schutz anderer.
Eine „Überregulierung“
Insbesondere Grüne und FDP sehen durch die geplante Versicherungsplakette eine „Überregulierung“ dieser neuen Mobilitätsform. Dem widerspricht Brockmann: „Kfz können erhebliche Schäden verursachen, und die dürfen nicht an den Geschädigten hängenbleiben.“ Deshalb müsste ausnahmslos für alle E-Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Andernfalls würde sich das Risiko der Unfallflucht erhöhen. „Wenn ich einen Schaden selbst bezahlen müsste, mache ich mich deutlich häufiger aus dem Staub, als wenn ich versichert bin.“
Auch die geplante Höchstgeschwindigkeit von 11 km/h für die lenkstangenlosen E-Fahrzeuge hält Brockmann für unverantwortlich. „Rennen Sie mal richtig gegen eine Scheibe, dann haben Sie die kinetische Energie eines solchen Unfalls. Und mit dieser Geschwindigkeit rast man auf Kinder, Alte, Schwache und Blinde zu. Ich vermag überhaupt nicht einzusehen, warum man das legalisieren sollte.“
Für diese „Spielzeuge“ zu riskant
In diese Richtung zielt auch der Offene Brief an Scheuer, denn der Verein Fuss gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und dem Landesseniorenbeirat Berlin verfasst hat. Ihre Kernforderung: „Der Gehweg bleibt frei von Motorfahrzeugen. Wir wehren uns entschieden dagegen, dass ausgerechnet die Schwächsten hier ungefragt als Versuchsobjekte missbraucht werden sollen.“ Auch lenkstangenlose Elektrokleinstfahrzeuge könnten rein technisch bis zu 35 km/h erreichen, der Gehweg sei für diese „Spielzeuge“ zu riskant. Dies würde ausgerechnet den schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmern den letzten fahrzeugfreien Raum nehmen.
Zu dem Brief sah man sich genötigt, da das Verkehrsministerium bei der geplanten Ausnahmeverordnung für E-Fahrzeuge ohne Lenkstange auf eine Anhörung der Verbände verzichtet habe. Auch das E-Fahrzeug-Bündnis „Electric Empire“ sieht es kritisch, dass die Verbände nicht an der Ausnahmeverordnung beteiligt werden. Sprecher Lars Zemke betont, man wolle gar nicht auf dem Gehweg fahren. Doch Scheuer wolle offenbar „ganz schnell ohne großen Gegenwind etwas durchboxen“. Das Verkehrsministerium wolle nur die Länder anhören. Zumindest die Berliner Senatsverwaltung steht dabei auf Seiten der Fußgänger. „Der Gehweg ist für Fußgänger da“, erklärte Sprecherin Dorothee Winden. „Insbesondere für ältere Menschen, Kinder oder Blinde stellen Hoverboards auf dem Gehweg eine Unfallgefahr dar.“
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