Straßenreinigungsgesetz geändert: Kotbeutelpflicht soll bei Hundehaltern stärker überprüft werden
Seit 2016 müssen Berlins Hundehalter beim Gassi-Gehen kleine Tütchen mitnehmen. Doch Kontrollen mussten sie kaum fürchten. Es fehlte die passende Vorschrift.
Was nützt ein Gesetz, das kaum kontrolliert werden kann? Herzlich wenig, mögen sich viele Hundehalter in den vergangenen Jahren gedacht haben. Seit 2016 gilt in Berlin eigentlich eine Kotbeutelpflicht: Jedes Herrchen muss ein kleines Tütchen für die Hinterlassenschaften seines Hundes bei sich tragen, so ist es im Straßenreinigungsgesetz seither festgeschrieben. Bislang konnte das jedoch kaum kontrolliert werden.
Der damals zuständige Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte zwar ins Gesetz geschrieben, dass ein Kotbeutel Pflicht sei, aber nicht, dass Hundehalter diesen auch bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt vorzeigen mussten. So konnten Hunde und Herrchen quasi nur inflagranti erwischt werden.
Das führte dazu, dass noch zwölf Monate nach Einführung des Gesetzes in keinem Bezirk auch nur eine einzige Kontrolle stattgefunden hatte – an den wenigen Hundehaufen in der Stadt konnte es jedenfalls nicht liegen.
Deshalb hat das Abgeordnetenhaus auf Initiative des Neuköllner SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck jetzt nachgebessert. Hundehalter müssen ihre Kot-Beseitigungsmittel nun „auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen“, so steht es im jetzt geänderten Straßenreinigungsgesetz.
Außerdem nutzte Rot-Rot-Grün die Chance und ließ das Regelwerk nicht nur mehr für Hundehalter gelten, sondern ergänzte auch deren weibliche Form. Denn Hundehalterinnen soll es schließlich auch geben.
„Die Tütenpflicht gilt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr"
Ordnungsamtmitarbeiter können sich den Beutel oder ein anderes Utensil zur Beseitigung von Hundehaufen also jetzt jederzeit zeigen lassen. Langenbrinck sagt dazu: „Die Tütenpflicht gilt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Wir erwarten von den Bezirken, dass sie das kontrollieren und durchsetzen, damit weniger Hundescheiße auf Gehwegen und in Parks liegt.“
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Aus ersten Bezirken waren positive Signale zu hören. Jetzt sei eines der „zentralen Vollzugshindernisse“ beseitigt, hieß es. Langenbrinck: „Ärgerlich, dass das weitere vier Jahre gebraucht hat, weil CDU-Senator Heilmann damals unsauber gearbeitet hat.“ Unsauberen Hundebesitzern droht ein Verwarngeld von 35 Euro, im Wiederholungsfall ein Bußgeld bis 250 Euro, nicht mehr nur inflagranti.
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