Innensenat ändert Vorgaben: Körpergröße von Polizeianwärtern ab sofort egal
Schon lange diskutiert, nun offiziell: Der Innensenat setzt die Vorgaben für die Mindestkörpergröße für Bewerber bei der Polizei aus.
Im Mai hieß es noch, man denke darüber nach, nun ist es amtlich: Der Innensenat setzt die Vorgaben für eine Mindestkörpergröße von Polizeianwärtern auf unbestimmte Zeit aus - und das mit sofortiger Wirkung. "Mit dem Wegfall der Mindestgröße und mit der grundsätzlichen Zulässigkeit von unauffälligen Tätowierungen soll der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber erweitert werden", teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Mittwoch mit. Reine Äußerlichkeiten dürften nicht zu einem Hindernisgrund für den Polizeiberuf werden.
Weil die Suche nach Bewerbern nicht leicht ist, wurden die Vorgaben für Tätowierungen bereits gelockert, die Mindestgröße wird seit Mitte 2017 geprüft. Damals hatte sie Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bereits gekippt. Nun sind also auch in Berlin "innere Werte wichtiger als äußere Maße", heißt es. Die Bewerberlage sei zwar nach wie vor gut, trotzdem müsse man sich "grundsätzlich Gedanken über die Personalgewinnung" machen. Dabei dürfe es nicht auf "ein paar fehlende Zentimeter" ankommen.
Polizeigewerkschaft begrüßt Entscheidung
Bislang galt in Berlin eine Mindestgröße von 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer. Nun also fallen diese Vorgaben weg, was bleibt: Anwärter müssen "körperlich geeignet" sein - sich "gegen Angriffe verteidigen" und "unmittelbaren Zwang anwenden" können, um "Widerständen zu begegnen oder Festnahmen durchzuführen. Zwingend notwendig sind zudem der sichere Umgang mit der Dienstpistole oder das verkehrssichere Führen von Einsatzfahrzeugen."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Änderungen. Bei Twitter lobt GdP-Landeschef Norbert Cioma den Innensenator für seine "Weitsicht". "Wir können es uns beim aktuellen Bedarf nicht leisten, talentierte Menschen nur aufgrund der Körperlänge abzulehnen." Man freue sich, dass Geisel das bereits Anfang 2017 gegebene Versprechen einhalte. "Ein paar Zentimeter sollten keinen Hinderungsgrund darstellen" - wenn die kognitiven und sozialen Komponenten ansonsten passen würden.
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