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Alles so schön neu hier. Aber in Berlin fehlt es an günstigem Wohnraum.
© Kitty Kleist-Heinrich

Wohnpolitik in Berlin: Kommt jetzt die Antragswelle für Wohnberechtigungsscheine?

Sozialwohnungen sollen auch Berlinern mit mittleren Einkommen zur Verfügung stehen. Aber dafür gibt es zu wenig Sachbearbeiter – und zu wenige Wohnungen.

Künftig können auch Berliner mit einem mittleren Einkommen einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Das sieht eine entsprechende Vorlage vor, die der rot-rot-grüne Senat beschlossen hat. So sollen künftig etwa auch Busfahrer, Polizisten und Krankenpfleger die Möglichkeit haben, vergünstigten Wohnraum zu bekommen. Schwierig könnte das aus zwei Gründen werden: Es fehlt an Wohnungen. Und den Bezirken fehlt Personal, um die zusätzliche Anträge zu bearbeiten.

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Inhabern, in eine Sozialwohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Geldern gefördert wird. Um sie beantragen zu können, muss das monatliche Einkommen unter einen bestimmten Betrag liegen. Bisher waren das in einem Ein-Personen-Haushalt 1400 Euro Netto, bei zwei Personen 2100 Euro. Dann konnte man eine geförderte Wohnung für 6,50 Euro pro Quadratmeter mieten. Rund 100.000 Sozialwohnungen gibt es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zufolge in der Hauptstadt.

Diese sollen von der neuen Regelung auch nicht betroffen sein. Die besagt, dass nun auch Bürger mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1800 Euro etwa bei einem Ein-Personen-Haushalt oder 2700 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt den Schein beantragen können. Der Unterschied: Sie haben nur Anspruch auf eine Sozialwohnung, die für acht Euro pro Quadratmeter vermietet wird. Die Regelung soll der sozialen Durchmischung der Wohnquartiere und der Stabilisierung der Bewohnerstruktur dienen, heißt es von der Verwaltung. Und ein Investor müsse trotzdem die 30 Prozent üblichen Sozialwohnungen bauen, wenn er das neue Modell fördern wolle. Denn die neuen Wohnungen müssen erst noch gebaut werden. Bisher gibt es keine Sozialwohnungen in diesem Preissegment, die die 380.000 neuen Antragsberechtigten beziehen könnten. Hinzu kommen 870.000 Berliner, die bereits zuvor das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein hatten. Rund zwei Drittel der Berliner Erwerbstätigen könnten somit einen Antrag stellen.

„Wir brauchen mindestens drei weitere Stellen“

Einige Bezirke fürchten sich nun vor zahlreichen Neuanträgen. Aus Marzahn-Hellersdorf hieß es am Donnerstag: Die Zahl der Anträge könnte sich mehr als verdoppeln. Derzeit verwaltet der Ostbezirk mit drei Mitarbeitern 3200 Fälle. Nach einer ersten Schätzung könnten es künftig 7000 sein. „Wir brauchen mindestens drei weitere Stellen“, sagt der zuständige Stadtrat Thomas Braun von der AfD. Doch neue Mitarbeiter sind nicht in Sicht.

In Neukölln hat Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne) erst im Februar zwei neue Kräfte eingestellt, um den Rückstand bei den bereits vorliegenden Anträgen aufzuarbeiten. „Meine große Hoffnung ist, dass ihn erstmal niemand beantragt, weil es gar keine Wohnungen gibt“, sagt er. „Wenn jetzt noch eine zusätzliche Antragswelle kommt, weiß ich auch nicht weiter. Das geht nicht ohne zusätzliches Personal.“ Er hat das Thema als Dringlichkeit für die Runde der Bezirksstadträte nächste Woche angemeldet

In Mitte schätzt man den Bedarf an zusätzlichen Kräften auf eineinhalb Vollzeitstellen. Der Bezirk geht davon aus, dass sich die Zahl der Wohnberechtigungsscheinanträge von rund 8.100 Anträgen in 2017 auf über 11.000 in diesem Jahr erhöht. Sollten die WBS-Anträge kommen, belaste das vor allem die Mitarbeiter, heißt es aus Tempelhof-Schöneberg. Und es löse nicht das Problem, dass sie auch nach der alten Regelung keine verbilligten Wohnungen vergeben können, weil es diese nicht gibt.

Ein grundsätzliches Problem

Die Bearbeitungszeit der bereits gestellten Anträge variiert von Bezirk zu Bezirk. In Reinickendorf geht die Bearbeitung am schnellsten. Hier dauern Anträge nur zwei Wochen. In Mitte beträgt die Bearbeitungszeit momentan sechs Wochen, in Neukölln kann es aktuell bis zu sechs Monate dauern. In Pankow sind es rund 13 Wochen. Auch hier stellt man gerade neue Mitarbeiter ein.

Aus der Senatsverwaltung heißt es zu den Befürchtungen der Bezirke: Erst mal abwarten. Es sei überhaupt nicht geklärt, wie viele Berliner diesen neuen Schein letztendlich beantragen wollten. Wie die zukünftig entstehenden Wohnungen vergeben werden sollen, hinge nicht davon ab, wann man den Schein beantragt habe. Sollte sich herausstellen, dass sehr viele Anträge eingehen, müsse man schauen, wie die Bezirke zu unterstützen sind – auch wenn die Wohnungen dann auf dem Markt seien. Nach der bisherigen Regelung wurden im vergangenen Jahr von den 850.000 Berechtigten 46.144 Anträge gestellt. 2016 waren es noch 35.117.

Für die Bezirke geht es in dieser Frage nicht nur um den Wohnberechtigungsschein und die Bearbeitung der Anträge. Sie verweisen auf ein grundsätzliches Problem. Gesetzesänderungen lösten eine Vielzahl von Neuanträge aus, die die Bezirke dann ohne zusätzliches Personal bearbeiten müssen. „Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Aufgaben erledigen zu können“, sagt die Stadträtin für Bürgerdienste in Tempelhof-Schöneberg, Christiane Heiß (Grüne).

Schon einmal hatten die Bezirke Alarm geschlagen. Nachdem durch eine Gesetzesänderung zum 1. Juli vergangenen Jahres der Anspruch auf sogenannten Unterhaltsvorschuss deutlich erweitert wurde, mussten die Ämter mit einer Flut von Anträgen fertig werden. Tausende Berliner mussten auf Leistungen der Jugendämter warten. In vielen Bezirken gab es einen Bearbeitungsstau und eingeschränkte Sprechzeiten. In Marzahn-Hellersdorf fiel die entsprechende Sprechstunde wochenlang aus. In Mitte blieb die Unterhaltsvorschussstelle im Dezember geschlossen, rund 6000 Anträge waren dort nach der Gesetzesänderung eingegangen, im Jahr zuvor waren es nur 1000 gewesen.

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