Volksbegehren in Berlin: Knappe Mehrheit will weiter Immobilienfirmen enteignen
Der Zuspruch zum Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen" ist seit Jahresbeginn geschrumpft. Aber noch sind die Befürworter in der Mehrheit.
Die bundesweite Diskussion über eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen, die seit Anfang des Jahres kontrovers geführt wird, zeigt offenbar Wirkung. Zwar findet immer noch eine knappe Mehrheit der Berliner es richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“, aber die Zahl der Befürworter ist inzwischen deutlich geschrumpft.
In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Tagesspiegel sprechen sich noch 46,3 Prozent der Befragten für das laufende Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus. 43,9 Prozent der Berliner sind dagegen und 9,8 Prozent unentschieden. Im Januar betrug der Anteil der Befürworter 54,8 Prozent und der Gegner 34,3 Prozent. 10,9 Prozent der Befragten hatten keine Meinung.
Großen Zuspruch finden die Enteignungs-Aktivisten immer noch bei den Wählern der Linken, Grünen und SPD. Dagegen lehnen die Anhänger von CDU, FDP und AfD die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit ebenso großer Mehrheit ab. Eine deutliche Mehrheit für das Volksbegehren ist laut Civey-Umfrage auch bei den Berlinern zwischen 18 und 40 Jahren zu finden.
55,3 Prozent der jungen Menschen bis 29 Jahre finden die Forderung nach Enteignung richtig, nur 30,9 Prozent dieser Altersgruppe lehnen dies ab. Bei den älteren Semestern überwiegt die Ablehnung, allerdings nur bis zum 65. Lebensjahr. Bei den Rentnern halten sich Zustimmung und Ablehnung die Waage.
Bei Studierenden und Arbeitslosen sind die „Enteigner“ in der Mehrheit. Je schmaler der Geldbeutel, desto eher finden die Berliner es richtig, private Wohnungskonzerne zu kommunalisieren. Laut Civey befürworten 55,4 Prozent der Befragten mit sehr niedriger Kaufkraft das Volksbegehren, während es von Berlinern mit sehr hoher Kaufkraft zu 57,5 Prozent abgelehnt wird. Auch in Stadtregionen mit hoher Bevölkerungsdichte überwiegt die Zustimmung, während in dünn besiedelten Stadtbereichen die Bestrebungen nach Enteignung mehrheitlich abgelehnt werden.
Der Sprecher des Volksbegehrens bleibt optimistisch
Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative, die das Volksbegehren organisiert, ist trotz der sinkenden Zustimmung in der Gesamtbevölkerung Berlins optimistisch. „Wir freuen uns, dass ein großer Teil der Berliner hinter unserer Initiative steht“, sagte er am Donnerstag dem Tagesspiegel. „Wir wissen aber auch, dass es ein langer Weg bis zu einer Volksabstimmung ist – und dass wir bis dahin noch viele Menschen überzeugen müssen.“ Wie viele Unterschriften für das Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienfirmen inzwischen gesammelt wurden, sagte er nicht. Ein Überblick sei derzeit schwer herstellbar, weil so viele Unterschriftenlisten kursierten.
Jetzt hätten sich auch die Gewerkschaften Verdi und GEW der Initiative angeschlossen, so Taheri. Er ist guter Dinge, dass die Zielzahl von 50.000 Unterschriften bis zum 13. Juni erreicht oder übertroffen wird. Dann sollen die Listen der zuständigen Innenverwaltung des Senats übergeben werden. Anschließend muss die Behörde die Rechtmäßigkeit des Beschlusstextes überprüfen, bevor das eigentliche Volksbegehren gestartet werden kann. Nach Informationen aus Koalitionskreisen neigen die Juristen in der Innenverwaltung momentan dazu, die zur Abstimmung stehenden Forderungen der Initiative als rechtswidrig einzustufen.
Das Ergebnis der juristischen Zulässigkeitsprüfung muss allerdings vom Senat beschlossen werden. Kaum vorstellbar, dass die Regierungsmitglieder der Linken bei der Zurückweisung des Volksbegehrens aus verfassungsrechtlichen Gründen mitmachen. Die Linken unterstützen die Initiative ohne Abstriche. Die Grünen werden sich auf einem „Kleinen Parteitag“ am Mittwoch positionieren. Die SPD will darüber im Oktober auf einem Landesparteitag entscheiden.
Da es für die behördliche Rechtsprüfung keine gesetzlichen Fristen gibt, wird sich die Initiative gedulden müssen. Vor allem dann, wenn die Zulässigkeitsprüfung von der Innenverwaltung an den Berliner Verfassungsgerichtshof übergeben werden sollte. Dann wäre mit einer Entscheidung voraussichtlich erst 2020 zu rechnen.
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