Archiv in Lichtenberg: Knapp 43.000 Mal Einsicht in Stasi-Akten beantragt
Bis Ende November wurden 42.700 Anträge auf Einsicht bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Im vergangenen Jahr waren es knapp 49.000.
Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall gehen bei der Stasi-Unterlagen-Behörde noch Zehntausende Anträge zur persönlichen Einsicht in Akten der DDR-Staatssicherheit ein. In diesem Jahr wurden bis Ende November rund 42.700 solcher Anträge gestellt, sagte der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn. Im gesamten vergangenen Jahr waren es knapp 49.000. Nach Angaben der Behörde werden im Dezember erfahrungsgemäß nicht mehr sehr viele Anträge gestellt. Die Zahlen für das gesamte Jahr 2018 dürften sich deshalb nicht wesentlich erhöhen.
Obwohl die Zahlen langfristig zurückgehen, ist das Interesse weit höher als noch in den 90er Jahren erwartet. Seit dem Bestehen der Behörde wurde rund 3,2 Millionen Mal beantragt, in Unterlagen zu schauen, die die Stasi heimlich und menschenrechtswidrig über Menschen anlegte.
Jahn: "Das Archiv wird dauerhaft zur Verfügung stehen"
Im ersten Halbjahr 2019 werde er dem Bundestag ein gemeinsames Konzept von Stasi-Unterlagen-Behörde und Bundesarchiv zur Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv vorlegen, kündigte Jahn an. Kernpunkt sei, das Archiv mit der Hinterlassenschaft der DDR-Geheimpolizei weiterhin offenzuhalten. „Das Archiv wird dauerhaft zur Verfügung stehen, der Service für die Bürger wird nicht eingeschränkt“, betonte Jahn. „Es soll nichts schlechter werden. Wir wollen Kompetenz und Technik bündeln.“ Das Archiv mit den Stasi-Papieren werde unter dem Dach des Bundesarchivs eigenständig sichtbar sein. In jedem ostdeutschen Bundesland solle es einen Archivstandort geben.
Eine Expertenkommission hatte empfohlen, die Stasi-Akten bis 2021 ins Bundesarchiv zu überführen, eine Stiftung einzurichten und die frühere Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg zum „Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand“ weiterzuentwickeln. Doch Opferverbände befürchteten eine Abwicklung der Behörde. Der Bundesbeauftragte war dann beauftragt worden, gemeinsam mit dem Bundesarchiv Vorschläge zu erarbeiten. Über Veränderungen muss der Bundestag entscheiden. (dpa)