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Der Zwang zum Rundfunkbeitrag ist noch immer umstritten.
© dpa

Öffentlich-rechtliche Sender: Keine Haft für Verweigerin des Rundfunkbeitrags

Eine Brandenburgerin zahlt keine Rundfunkgebühr. Im August wurde ihr ein Haftbefehl ausgestellt – den nun niemand vollziehen möchte.

Gegen Kathrin Weihruch aus Brandenburg liegt seit August ein Haftbefehl vor. Der Grund: Ein nicht bezahlter Rundfunkbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro. Der Haftbefehl war die Folge der Verweigerung einer Vermögensauskunft durch Frau Weihrauch. Die 43-Jährige alleinerziehende Mutter arbeitet als Clown und sagt, sie habe nur ein geringes Einkommen und nutze weder Radio noch Fernsehen. Sie habe noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt, aus Prinzip, und legte Beschwerde beim Landgericht Potsdam ein.

Laut dem stellvertretenden Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) Volker Schreck reichen sogenannte "Gewissensgründe" aber nicht aus, um als Härtefall eingestuft und von der Gebühr befreit zu werden. Der rbb hatte das Amt Beetzsee mit der Eintreibung der Gebühren beauftragt. "Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss", sagt Schreck.

"Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert"

Eine Kontopfändung war aber laut dem Direktor des Zuständigen Amtes Beetzsee, Guido Müller, erfolglos, Näheres könne er aus Datenschutzgründen dazu nicht sagen. Damit seien die Möglichkeiten des Amtes erschöpft, den Betrag einzutreiben, sagt Müller. Den Haftbefehl wolle man aber nicht ausführen, das würde nur zu einem öffentlichen Skandal führen und der Rundfunk rbb würde sein Geld dadurch auch nicht bekommen, sagt Müller. Man habe den Schuldentitel an den rbb zurückgegeben. "Das ist der erste Lichtblick", sagt Kathrin Weihrauch, hörbar erleichtert. Dass ihre kleine Wohngemeinde allerdings überhaupt so weit gegangen ist, einen Haftbefehl auszustellen, enttäuscht sie.

"Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert", versichert allerdings auch der rbb. Das liege nicht in seinem Interesse. Damit fühlt sich nun anscheinend niemand mehr zuständig für die Angelegenheit. "Es ist natürlich ein Problem, wenn die Beitragspflicht nicht mehr durchgesetzt werden kann", sagt Müller. Er selbst weiß nicht, wie es nun weitergehe, durch die Rückgabe des Schuldentitels liege nun wieder alles beim rbb. Dieser teilte dem Tagesspiegel am Freitag mit, man könne sich zum konkreten Fall nicht äußern. Nur so viel: "Wenn eine Forderung derzeit nicht realisierbar sein sollte, bleibt sie im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen bestehen."

Eine Frau aus dem thüringischen Ort Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte.

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