Landesparteitag fällt aus: Kein Raum für die AfD
Der für Sonntag geplante Landesparteitag der AfD fällt aus. Der Bezirk hatte ihr die Nutzung des Saals verwehrt.
Der für den kommenden Sonntag geplante Landesparteitag der Berliner AfD fällt aus. Das entschied das Verwaltungsgericht am Mittwochnachmittag im Eilverfahren. Den Antrag dazu hatte die AfD erst am Dienstagmittag eingereicht. Wenig mehr als 24 Stunden später war die Entscheidung der Richter bereits gefallen.
Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Vergabepraxis des Bezirks, bezirkliche Räume nur den im Bezirk gebildeten Kreisverbänden oder Bezirksgruppen für lokal begrenzte Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, rechtlich nicht zu beanstanden sei. Auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor. Die AfD kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Angerufen worden waren die Richter durch die AfD, nachdem Bezirksstadtrat Jörn Oltmann (Grüne) den Anfang des Monats zwischen Partei und Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geschlossenen Nutzungsvertrag für den Saal im Gemeinschaftshaus Lichtenrade gekündigt hatte. Oltmann begründete den Schritt damit, die Anmietung des Raumes sei durch den Bezirksverband der AfD erfolgt. Er habe erst durch eine Presseanfrage davon erfahren, dass die Partei ihren Landesparteitag in dem Gebäude plane, erklärte Oltmann. Einen solchen Fall sieht die zuletzt geänderte Nutzungs- und Entgeltordnung des Bezirkes aber nicht vor. Demnach dürfen einzig Gruppen aus dem Bezirk die Räume nutzen.
Der Landesverband der AfD, zuletzt im Mai 2018 Gast im Gemeinschaftshaus Lichtenrade, kündigte unmittelbar danach rechtliche Schritte an. Parteisprecher Ronald Gläser bezeichnete den Vorgang als „stalinistische Willkür im freisten deutschen Staat, den wir je hatten“ und als „Frechheit“. Am Montag hatte AfD-Landesjustiziar Michael Adam eingeräumt, einen Plan B gebe es nicht. Im Fall einer Bestätigung der Kündigung durch das Verwaltungsgericht müsse der Parteitag ausfallen.
Einziger Tagesordnungspunkt der Veranstaltung hätte die Neuwahl des Landesschiedsgerichtes sein sollen. Diese wurde nötig, nachdem das Landesschiedsgericht der AfD im Mai geschlossen zurückgetreten war. Anlass dafür war unter anderem ein Streit über die Legitimität des Landesvorstands unter Führung von Georg Pazderski. Mutmaßungen, der AfD könnten die Kandidaten für die Posten der Schiedsrichter fehlen, widersprach Adam. "Es gibt Bewerber, drei davon sogar Volljuristen", erklärte der Rechtsanwalt. Das eigene Ziel, künftig ein Landesschiedsgericht mit zwei statt bislang nur einer Kammer zu stellen, könnte die Berliner AfD so erreichen.
Wann die Neuwahl des Landesschiedsgerichts stattdessen stattfinden wird, ist unklar. Als wahrscheinlich gilt, dass der für November geplante Landesparteitag dafür genutzt wird. Dann will die Berliner AfD auch ihren Landesvorstand neu wählen lassen.