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Umstritten: Georg Padzerski, Berlins AfD-Landesvorsitzender, und seine Stellvertreterin Beatrix von Storch.
© Archivfoto: Fabrizio Bensch/ Reuters

Streit bei der Berliner AfD: Ist Georg Pazderski noch rechtmäßig im Amt?

Auf dem AfD-Parteitag könnte der Streit um den Landesvorstand eskalieren. Mehrere Parteimitglieder zweifeln an der Legitimität von Georg Pazderski.

Unmittelbar vor dem Parteitag der Berliner AfD am Wochenende gibt es Streit über die Legitimität des amtierenden Landesvorstands. Mehrere Parteimitglieder sind der Ansicht, der von Landes- und Fraktionschef Georg Pazderski geführte Vorstand hätte längst neu gewählt werden müssen und dürfe deshalb auch keinen Landesparteitag einberufen.

Ein entsprechendes Verfahren liegt beim Bundesschiedsgericht der Partei zur Klärung. Zuvor hatte sich das Landesschiedsgericht der Berliner AfD damit befasst, war aber von Michael Adam – Bezirkschef der AfD-Pankow und Justiziar des Landesverbands – für befangen erklärt worden.

Zu den Gründen dafür wollte sich Adam, der bei der Wahl am 26. Mai für das EU-Parlament kandidiert, nicht äußern. Er erklärte, er halte es für „nicht fair, ein juristisches Verfahren öffentlich zu diskutieren“. Adam kündigte an, der Parteitag werde darüber abstimmen, ob sich die Delegierten mit dem Thema befassen. Mehrere Anträge, die sich auf den Streit beziehen, sollen vorliegen.

„Die Rechtslage ist nicht eindeutig“

Kern des Streits ist eine Formulierung in der Satzung des AfD-Landesverbands. Darin heißt es: „Der Landesparteitag wählt den Landesvorstand. Diese Wahlen finden spätestens zu Beginn des zweiten Kalenderjahrs nach der Wahl statt.“

Weil der amtierende Vorstand im November 2017 gewählt worden und zu Beginn des laufenden Jahres abgelaufen ist, ist der Vorstand in den Augen der Antragssteller de facto machtlos.

Diese von Adam zurückgewiesene Ansicht hatte Mitte März das damals noch mit dem Verfahren befasste Landesschiedsgericht kommentiert. In dem Schreiben an den Landesvorstand heißt es: „Die Rechtslage ist hier nicht so eindeutig wie vielleicht vom Vorstand angenommen.“

Die Richter regten an, „zügig geeignete Vorkehrungen zu treffen und zum Beispiel die Wahl des Landesvorstands vorzuziehen“. Der Landesvorstand folgte dem nicht, eine Neuwahl ist laut Tagesordnung nicht vorgesehen. Stattdessen soll an zwei Stellen die Satzung geändert werden, darunter der Paragraf zum Landesparteitag. Im Vorschlag für die Neufassung, formuliert von Michael Adam, taucht der umstrittene Satz nicht mehr auf.

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