Villa-Bau in Kleinmachnow: Kein Pool für Bushido
Statt zwei Schwimmbecken vielleicht bald keins? Rapper Bushido hat beim Umbau seiner Villa in Kleinmachnow nun ein Problem: Der Bauausschuss will ihm seine Pläne nicht genehmigen.
Es sollten zwei Schwimmbecken von Format werden: jeweils 12,5 Meter lang und 6 Meter breit, idyllisch gelegen, zwischen alten Kleinmachnower Kiefern und zwei sanierten Villen. Doch daraus wird wohl nichts: Der Berliner Rüpelrapper und baldige Neukleinmachnower Bushido soll seine Pläne zum Bau zweier Poolanlagen auf seinem Grundstück am Zehlendorfer Damm abspecken – anderenfalls müsste er ganz auf die Planscherei an seinem baldigen Wohnort verzichten. Es gilt hier gleiches Recht für alle“, erklärte Kleinmachnows Bauausschusschef Jens Klocksin. Am Montagabend hatten die Mitglieder des Ausschusses dem Rathaus einstimmig empfohlen, Nachverhandlungen mit den Anwälten des Skandalrappers über den Bau der Becken zu führen. Die jeweils 75 Quadratmeter großen Pools seien zu groß geplant. Durch den Bau der Pools und weiterer geplanter Nebengebäude auf dem Grundstück werde insgesamt eine zu große Fläche des Bodens versiegelt. Das gelte auch, obwohl es die Schwimmbecken bereits früher gegeben hatte, sagte Klocksin. Der Rapper will die Becken in ihrer historischen Form lediglich wiederherstellen. Sollten er und seine Anwälte Nachverhandlungen ablehnen, will die Gemeinde den Bau der Becken ganz versagen.
Bushido hatte das 16 000 Quadratmeter große Gelände im Herbst 2011 gekauft. Noch laufen die Arbeiten zur Sanierung der denkmalgeschützten Villen. Im Dezember hatten Unbekannte ein Feuer auf der Baustelle gelegt. Aus Sicht des Rappers war mit dem Brand ein seit Monaten schwelender Streit in der Gemeinde eskaliert. Wie berichtet hatten viele Kleinmachnower keinen Hehl um ihre Abneigung gegen den Rapper gemacht, der für seine frauen- und schwulenfeindlichen Lieder bekannt ist. Mit einem Schreiben hatte das Rathaus zuletzt auf Nachfragen der Nachbarn zu den Bautätigkeiten auf Bushidos Grundstück reagiert: Alle seien bislang rechtens.
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