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Touristenmagnet: Der Checkpoint Charlie in Berlin-Mitte.
© Kitty Kleist-Heinrich

Streit um Baupläne: Kaufoption verfällt am Checkpoint Charlie

Die Firma Trockland nutzt ihre Option zum Kauf der Bauflächen am Checkpoint Charlie vom Insolvenzverwalter nicht. Senat verhandelt Causa diese Woche.

Der Insolvenzverwalter bleibt im Besitz der beiden Grundstücke östlich und westlich der Friedrichstraße, am früheren Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie. Die Firma Trockland wird in einer Meldung der "Berliner Morgenpost" damit zitiert, dass sie ihre bis Ende Januar laufende Option nicht ausübe. Der Verzicht war erwartet worden, nachdem der Senat die enge, exklusive Kooperation mit der Firma nach heftiger Kritik von Gutachtern während des "städtebaulichen Workshopverfahrens" sowie Enthüllungen über die heiklen Partner der Firmengruppe im vergangenen Jahr auf Eis gelegt hatte.

Trockland hatte stets die herausragende Bedeutung des auf dem östlichen Grundstück geplanten "Hardrock-Hotels" für seine Baupläne betont. Die Senatorin für Stadtentwicklung Katrin Lompscher (Linke) hatte jüngst im Interview mit dem Tagesspiegel infrage gestellt, ob der viel besuchte Gedenkort in Mitte, wo sich Busse und Autos stauen, überhaupt noch ein weiteres Hotel verträgt und will dies durch ein Verkehrsgutachten prüfen lassen.

Senat verhandelt die Causa

In dieser Woche wird das weitere Verfahren am Checkpoint Charlie auch den Senat beschäftigen. Ende vergangenen Jahres hatten sich SPD, Linke und Grüne darauf geeinigt, vor weiteren Verhandlungen mit Bauwilligen zunächst einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte damit Stadtentwicklungssenatorin Lompscher beauftragt. Diese beruft sich auf die Ergebnisse des städtebaulichen Workshopverfahrens, wonach der Checkpoint vor allem ein Gedenk- und Erinnerungsort entwickelt werden soll und nicht kommerzielle Interessen in den Vordergrund rücken sollen.

Am Checkpoint standen sich während des Kalten Krieges sowjetische und amerikanische Panzer schussbereit gegenüber. Es gab dort spektakuläre Fluchtversuche, beide Großmächte spionierten sich dort gegenseitig aus und Agenten beobachteten die Grenzposten. Deshalb ist der Checkpoint ein weltberühmter Anziehungspunkt für Berlin-Besucher.

Den Streit um die Bebauung hatte sogar die britische "Times" aufgegriffen. Auf dem östlichen Grundstück lagen Grenzanlage und deshalb fordern Historiker, Denkmalschützer und Stadtplaner dort ein Museumsbau als Solitär. Gegenüber ist ein öffentlicher Platz geplant. Kommerziell nutzbare Flächen wären demnach durchaus noch möglich und zwar an der Zimmerstraße.

Öffentliches Interesse oder Private vor?

Damit verteidigt der Senat gleichsam die öffentlichen Interessen des Landes gegen die privaten Gewerblichen: Denn nur durch die Beschließung eines Bebauungsplans kann der Senat auch das "Berliner Modell" durchsetzen und so die Pflicht festschreiben, ein Drittel der dort entstehenden Wohnungen mit sozialen Bindungen zu versehen. Daran müsste sich jeder Bauherr halten, ganz unabhängig davon wer das Grundstück kauft.

In Berlin herrscht Wohnungsnot. Zwar wird viel gebaut, zumeist jedoch teure Luxuswohnungen, die sich nur eine kleine Minderheit der Menschen in der Stadt leisten können, weil die Löhne hier niedrig sind. Vor wenigen Tagen erst musste die Senatorin für Stadtentwicklung zugeben, dass der Senat seine Ziele bei der Schaffung preiswerten Wohnraums verfehlen werde.

Um gegenzusteuern müsste das Land auf möglichst vielen Flächen wie beispielsweise am Checkpoint städtebauliche Pläne nach dem Berliner Modell festlegen - und nicht wie zuvor in exklusiven Verhandlungen Vereinbarungen mit geheimen Inhalt mit einzelnen Entwicklern schließen, die wie im Fall von Trockland nicht mal Eigentümer der Grundstücke sind.

Justiz ermittelt am Checkpoint wegen Geldwäsche

Am Wochenende wurden außerdem staatsanwaltliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Checkpoint bekannt. Justizsprecher Martin Steltner sagte dem Tagesspiegel: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Verantwortliche eines Unternehmens wegen des Verdachts der Geldwäsche“. Den Namen der Firma nannte er nicht.

Die Hinweise auf die mögliche Straftat seien über die Senatsverwaltung für Justiz gekommen. Aus diesen Hinweisen habe sich ein Anfangsverdacht ergeben. Das Verfahren diene der Aufklärung des Sachverhalts. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „bedeutet nicht, dass eine Straftat begangen wurde, sondern lediglich, dass nach kriminalistischen Erfahrungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen“.

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